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EuGH entscheidet über Auslieferung von Nicht-EU-Bürger an USA
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Freitag (09.00 Uhr) über die Auslieferung eines Serben an die USA. Der Mann wird dort der Computersabotage verdächtigt, weshalb die Vereinigten Staaten Deutschland baten, ihn auszuliefern. Das Oberlandesgericht München fragte den EuGH, ob das trotz des EU-rechtlichen Verbots der Doppelbestrafung möglich ist. (Az. C-435/22)
Der Mann wurde nämlich wegen derselben Taten schon in Slowenien rechtskräftig verurteilt und verbüßte die Strafe. Der zuständige Generalanwalt am EuGH hatte vor zwei Wochen in seinen Schlussanträgen argumentiert, dass er nicht ausgeliefert werden dürfe - auch wenn es, wie hier, ein Auslieferungsabkommen zwischen zwei Ländern gebe. Der EuGH urteilt nun im Eilvorabentscheidungsverfahren, da der Serbe bereits in Auslieferungshaft sitzt.
M.White--AT