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Regierung sieht bei Gaspreisbremse keine Entlastungslücke im Januar und Februar
Die Bundesregierung sieht bei den Plänen für die Gaspreisbremse keine Entlastungslücke im Januar und Februar. Da die eigentliche Gaspreisbremse aus technischen Gründen erst zum 1. März starten könne, gebe es im Dezember eine Einmalzahlung, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag in Berlin. Diese sei so konzipiert, dass durch sie beim Entlastungsbedarf "auch die Monate Januar und Februar mit abgedeckt" seien.
Die Übernahme der Abschlagzahlungen im Dezember für Privathaushalte und Gewerbe sei bereits "Teil dieser Bremse", betonte Hebestreit. Faktisch werde die Gaspreisbremse deshalb bereits im Dezember umgesetzt. Zuletzt erhobene Forderungen bei den Entlastungen wären damit "on top", zielten also auf zusätzliche Hilfen.
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder hatten am Freitag gefordert, die Gaspreisbremse bereits ab 1. Januar einzuführen. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte aber den 1. März vorgeschlagen. Grund ist, dass viele Energieunternehmen dies wegen komplizierter IT- und Abrechnungsumstellungen nicht früher schaffen.
Hebestreit schloss aus, dass einzelne Energieunternehmen, bei denen die Umstellung doch früher ginge, schon ab 1. Januar die Gaspreisbremse umsetzen könnten. Dies sei "wenig praktikabel", sagte er. Hier gelte das Motto "entweder ganz oder gar nicht". Sonst werde es "doch sehr große Ungerechtigkeiten geben", weil etwa Verbraucher in bestimmten Regionen bereits entlastet würden und in anderen nicht.
Die unter anderem von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich erhobene Forderung, auch Nutzer von Öl- oder Pelletheizungen zu entlasten, werde nun wie andere Fragen von einer regierungsinternen Arbeitsgruppe diskutiert, sagte Hebestreit weiter. Ziel sei es insgesamt, die Energiepreise zu senken.
L.Adams--AT