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Menschenrechtsgericht verurteilt Frankreich wegen Haftstrafe auf Bewährung für Feministin
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Frankreich wegen einer Strafe für eine Aktivistin der feministischen Organisation Femen verurteilt. Die Strafe von einem Monat Haft auf Bewährung für Eloïse Bouton sei eine Verletzung der Meinungsfreiheit, urteilte das Gericht am Donnerstag in Straßburg. Die Feministin hatte 2013 in der Pariser Madeleine-Kirche oben ohne mit einem Stück Rinderleber in den Händen eine Abtreibung simuliert, um für Frauenrechte zu demonstrieren.
Das Gericht kritisierte, dass die französische Justiz sich lediglich mit ihrer Entblößung der Brüste in einer Kirche beschäftigt habe, nicht aber auf das Ziel der Aktion eingegangen sei. Die Hafstrafe sei "in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig" gewesen.
"Nein, der Oberköper einer Frau ist nicht erotischer als der eines Mannes. Ja, Frauen können frei über ihren Köper verfügen", schrieb Bouton nach der Urteilsverkündung auf Twitter. Das Gericht verurteilte Frankreich zur Zahlung von 2000 Euro Schadensersatz und 7.800 Euro für Prozesskosten.
H.Romero--AT