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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Baerbock fordert geschlossenes UN-Votum gegen Russlands Annexionspolitik
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat an die UN-Generalversammlung appelliert, die von Russland erklärten Annexionen in der Ukraine geschlossen zu verurteilen. Bei der geplanten UN-Abstimmung über die "illegale Annexion" komme es "auf jede einzelne Stimme an", sagte Baerbock am Freitag in Berlin.
Mit der geplanten Resolution solle Russland deutlich gemacht werden, dass diese Gebiete weiter zur Ukraine gehörten, sagte die Außenministerin bei einem gemeinsamem Presseauftritt mit ihrem pakistanischen Kollegen Bilawal Bhutto Zardari. Auch solle damit unterstrichen werden, dass die Souveränität eines Landes von niemandem in Frage gestellt werden dürfe, "erst recht nicht mit Gewalt".
Die Generalversammlung wird sich am Montag in einer Dringlichkeitssitzung mit der von Kreml-Chef Wladimir Putin unterzeichneten Annexion von vier Regionen im Osten und Süden der Ukraine befassen. Dabei soll der Versammlung, der alle 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angehören, ein Resolutionsentwurf vorgelegt werden.
Die von Moskau erklärte Einverleibung der ukrainischen Gebiete wird von vielen Staaten rund um den Globus als völkerrechtswidrig betrachtet. Zardari ließ allerdings offen, wie sein Land in der Generalversammlung in der Frage abstimmen wird. Darüber müssten sich die Koalitionspartner der pakistanischen Regierung noch absprechen, sagte er in Berlin.
Die Dringlichkeitssitzung der Generalversammlung wurde auf Antrag der Ukraine und Albaniens einberufen. Im Sicherheitsrat - dem mächtigsten Gremium der Vereinten Nationen - war am Freitag vor einer Woche eine Resolution zur Verurteilung der Annexion am Veto Russlands gescheitert. Russland stimmte allerdings als einziges der 15 Ratsmitglieder gegen den Entwurf. Zehn Mitglieder stimmten für den Text, vier Staaten - China, Indien, Brasilien und Gabun - enthielten sich.
In der Generalversammlung gibt es im Gegensatz zum Sicherheitsrat kein Vetorecht. Für die Verabschiedung einer Resolution reicht die einfache Mehrheit. Im Gegensatz zu den Resolutionen des Sicherheitsrats sind jene der Generalversammlung jedoch nicht völkerrechtlich bindend.
Allerdings könnte von der Abstimmung der Generalversammlung über die Annexion eine wichtige Signalwirkung ausgehen. Das Votum gilt als Gradmesser dafür, wie stark Russland infolge seines Angriffskriegs gegen die Ukraine und der erklärten Einverleibung ukrainischer Territorien international isoliert ist.
T.Perez--AT