-
Trump will jährliche US-Militärhilfe für Israel bis Jahresende beenden
-
Polizeigewerkschaft warnt vor Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Digitalisierung des Bundeswehr-Heeres verzögert sich und verteuert sich
-
Südafrikas Kommunalwahlen stehen im Zeichen kommunaler Versorgungskrisen
-
Polizeieinsätze gegen linke Proteste lösen Debatte über staatliche Härte aus
-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
-
Demokraten erobern bei US-Zwischenwahlen beide Kongresskammern
-
Abdul El-Sayed gewinnt Senatssitz in Michigan und schreibt Geschichte
-
Trump signalisiert nach Midterms Gesprächsbereitschaft mit den Demokraten
-
Die Pitch-Präsentationen und Keynote-Redner für Blue Magic Netherlands am 17. November stehen fest
-
Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Tunesier darf trotz Predigten bei verbotenem Islamkreis in Deutschland bleiben
Ein Tunesier, der einige Male beim inzwischen verbotenen Deutschen Islamkreis Hildesheim (DIK) predigte, darf in Deutschland bleiben. Das Verwaltungsgericht in Hannover hob am Donnerstag eine bereits gegen den Mann ausgesprochene Ausweisung auf. Es begründete die Entscheidung mit der Bedeutung des Familienzusammenhalts.
Zwar hält das Gericht es für erwiesen, dass der Tunesier beim DIK predigte. Das begründe ein besonders schweres Ausweisungsinteresse, erklärte es. Gleichrangig wichtig sei jedoch das Interesse des Vaters dreier Kinder - zwei davon Deutsche -, in der Bundesrepublik zu bleiben. Eines der Kinder leide zudem an einer Behinderung.
Der Mann hatte vor Gericht angegeben, dass er die Absichten des DIK nicht habe erkennen können und lediglich einige Male als Gastprediger aufgetreten sei. Der DIK galt als als ein zentraler Knotenpunkt der deutschen Islamistenszene.
Dort predigte regelmäßig der als Chefanwerber für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) bekannt gewordene Islamist Abu Walaa, der inzwischen rechtskräftig zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt ist. 2017 wurde der DIK wegen Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verboten.
M.O.Allen--AT