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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Bundesverwaltungsgericht degradiert Soldat nach Belästigung von Schülerpraktikantin
Ein früherer Bundeswehrsoldat, der eine Schülerpraktikantin belästigte und im Kino einen Kameraden angriff, wird im Dienstgrad herabgesetzt. Er habe seine Dienstpflichten verletzt und werde vom Unteroffizier zum Oberstabsgefreiten der Reserve degradiert, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstagabend. Der Zeitsoldat hatte zugegeben, das 14 Jahre alte Mädchen in einem Keller umarmt und die Kellertür unbewusst abgeschlossen zu haben. (Az. BVerwG 2 WD 14.21)
Er gab an, dass er die Praktikantin habe trösten wollen. Das Mädchen selbst berichtete von weiteren Belästigungen. Beispielsweise habe der Soldat sie gefragt, ob sie noch Jungfrau sei. Nach einigen Minuten kam eine Soldatin zum Keller und klopfte an, woraufhin der Mann die Tür öffnete.
Die Jugendliche brach ihr Praktikum kurz danach ab. Das Gericht erklärte, ihre Schilderung sei schlüssig und sie mache einen glaubwürdigen Eindruck. Die Anschuldigungen seien größtenteils erwiesen.
Auch der zweite Vorfall im Kino sei erwiesen. Demnach hatte der Soldat zunächst einen türkischstämmigen Besucher beschimpft und dann einen Kameraden verprügelt, der versuchte, ihn von einer Auseinandersetzung mit dem Kinopersonal abzuhalten.
Die Dienstzeit des früheren Soldaten endete bereits vor einem Jahr. Das Urteil fiel am 30. Juni und wurde nun veröffentlicht.
W.Moreno--AT