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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Verbot von rechter Gruppe Nordadler
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) in Leipzig über das Verbot der rechtsextremen Gruppe Nordadler. Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verbot die Vereinigung im Juni 2020, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Seehofer erklärte, die Gruppe verbreite Hass und Hetze und sehne die "Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staats" herbei.
Dagegen wurde mit der Begründung geklagt, dass das Innenministerium nicht zuständig gewesen sei und es sich zudem bei der Gruppe nicht um einen Verein handle. Die Gruppe war hauptsächlich im Internet aktiv. Sie nannte sich laut Gericht auch Völkische Revolution, Völkische Jugend, Völkische Gemeinschaft oder Völkische Renaissance. Bei Razzien fanden Polizisten NS-Literatur, Reichskriegsflaggen und Devotionalien wie Stahlhelme. Das Bundesverwaltungsgericht ist für die Klage in erster Instanz zuständig.
N.Walker--AT