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Analyse: Vier Jahre Bundestag entsprechen bei Altersbezügen 28 Beitragsjahren
Bundestagsabgeordnete erwerben durch eine vierjährige Mandatsdauer im Parlament so hohe Ansprüche auf Altersbezüge wie Beschäftige mit Durchschnittsverdienst durch 28 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das geht aus einer Berechnung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auf Anfrage der Linken-Fraktion hervor, über die am Samstag das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete. Die Linke forderte eine Korrektur der Regelung.
"Die Abgeordneten-Diät und die Altersentschädigung für Abgeordnete bewegen sich auf einem Niveau, das rein gar nichts mit der Lebensrealität der meisten Menschen in diesem Land zu tun hat", sagte die rentenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sarah Vollath, dem RND. "Dass nach 28 Jahren harter Arbeit so viel gesetzliche Rente rauskommt wie nach nur vier Jahren im Bundestag, ist einfach absurd", kritisierte sie. Um die gleichen Ansprüche zu erhalten wie ein Bundestagsabgeordneter nach einer Wahlperiode, müsse ein Beschäftigter mehrere Jahrzehnte Vollzeit arbeiten und in die Rentenkasse einzahlen.
"Es ist allerhöchste Zeit, diese Privilegien abzuschaffen", forderte Vollath. Sie verlangte, Abgeordnete in die normale gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die Linken-Politikerin kritisierte, dass dies bislang nicht der Fall ist.
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission berät derzeit über Vorschläge für eine Reform der Rentenversicherung. Am 30. Juni soll sich damit ein Koalitionsausschuss von Union und SPD befassen. Erwartet werden harte Einschnitte. Vor allem aus der Unionsfraktion gibt es Forderungen, die Lebensarbeitszeit deutlich zu verlängern.
D.Lopez--AT