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US-Berufungsgericht lässt Trumps Zehn-Prozent-Zoll vorerst bestehen
Der Rechtsstreit um die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump geht weiter: Ein US-Berufungsgericht hob am Dienstag vorläufig ein Urteil des New Yorker Handelsgerichts auf, das Trumps weltweite Zölle in Höhe von zehn Prozent für rechtswidrig erklärt hatte. Die Entscheidung bleibt bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens ausgesetzt, wie das Bundesgericht erklärte.
Damit liegen auch mögliche Zollrückzahlungen an Unternehmen auf Eis, die den Zehn-Prozent-Zoll nach eigener Ansicht zu Unrecht zahlen mussten. Das New Yorker Gericht hatte am Donnerstag die Rechtsgrundlage für die zehnprozentigen Zölle beanstandet.
Trump könne sich dafür nicht wie geschehen auf ein Handelsgesetz von 1974 berufen, hieß es zur Begründung. Die US-Regierung hatte den globalen Zoll eingeführt, nachdem der Supreme Court im Februar den Großteil von Trumps Importaufschlägen für unzulässig erklärt hatte.
Die globalen Zölle von zehn Prozent gelten ohnehin nur bis Ende Juli, sollte der Kongress sie nicht verlängern. Die US-Regierung verfolgt daher bereits andere Wege, ihre Zollpolitik fortzusetzen. Nach dem Urteil des Supreme Court hatte Trump seine Regierung angewiesen, Untersuchungen gegen die EU, China und andere Handelspartner einzuleiten, was zu neuen Importaufschlägen führen könnte.
H.Gonzales--AT