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Bundesverfassungsgericht verkündet Entscheidung zu Masernimpfpflicht
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) seine Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren um die seit März 2020 geltende Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen. In einem zugehörigen Eilverfahren bestätigten die Verfassungsrichterinnen und -richter die Pflicht schon im Mai 2020 zunächst und lehnten eine Aufhebung ab.
Eilverfahren dienen einer vorläufigen Klärung, eine abschließende Bewertung durch das Gericht erfolgt aber erst im sogenannten Hauptsacheverfahren. Die Impfpflicht gegen Masern in Kitas und Schulen wurde zum März 2020 eingeführt, um den Schutz gegen die hochansteckende Virusinfektion zu verbessern. Gegen die Maßnahme reichten Eltern von Kitakindern dann Verfassungsbeschwerde ein.
G.P.Martin--AT