-
Chinas Präsident Xi persönlich von Trump zu Staatsbesuch empfangen
-
Chinas Präsident Xi zu Staatsbesuch in den USA eingetroffen
-
Streit um Erbe von Dolly Parton zwischen Manager und Neffen entbrannt
-
Betrieb am BER wegen Drohnensichtung kurzzeitig eingestellt
-
Kane über neuen Bayern-Vertrag: "Sind nah dran"
-
USA laden Putin zum G20-Gipfel ein - Russland lehnt Kampfpause in der Ukraine ab
-
Wolfsburg auf Achtelfinal-Kurs - Eintracht mit Mühe
-
DHB-Pokal: Flensburg wackelt in Lübeck mächtig
-
Eintracht-Frauen mit Mühe auf Island
-
Russland will Angriffe auf die Ukraine nicht unterbrechen
-
Anwältin: In Russland inhaftierte Regisseurin Berkowitsch auf 42 Kilo abgemagert
-
Ronaldo macht einfach weiter: "Gegenwart das Wichtigste"
-
CDU-interne Kritik an Dominanz des Wirtschaftsflügels - Warnungen vor Niedergang
-
Erstmals keine OSZE-Beobachter zu US-Wahlen eingeladen - Kritik aus Berlin
-
Milei bezeichnet UNO vor Vollversammlung als "nutzlose Organisation"
-
Linke in der Defensive: Massive Kritik im Bundestag wegen Antisemitismus-Verdacht
-
Sexueller Missbrauch: Ex-Hollywood-Produzent Weinstein zu 15 Jahren Haft verurteilt
-
Absage an Olympiabewerbung in Berlin: CDU-Kandidat Evers kritisiert Linke scharf
-
Trumps "Friedensrat" stellt Gaza-Wiederaufbauplan über 2,45 Milliarden Dollar vor
-
CDU bringt Beobachtung der Berliner Linken durch Verfassungsschutz ins Spiel
-
Erstmals keine OSZE-Beobachter zu Wahlen in den USA eingeladen
-
Studie zu sexualisiertem Fehlverhalten: Pistorius erwartet besseren Opferschutz
-
Quecksilberverdacht in Paketzentrum bei Rostock bestätigt sich nicht
-
USA laden Putin zum G20-Gipfel in Miami im Dezember ein
-
Berlin: Als Dragqueen bekannter Mann wegen Kinderpornografie verurteilt
-
Erklärung von G4-Staaten: Wadephul fordert Reform des UN-Sicherheitsrats
-
Dreh mit Deutschem Schäferhund war für Brad Pitt "bewegende Erfahrung"
-
UN-Debatte: Irans Präsident Peseschkian weist Trumps Drohungen zurück
-
أليكس بودي والبروفيسور الدكتور شتيفان هاوبت يتفقان على التعاون من أجل مجموعة فنية أسطورية في رومانيا
-
アレックス・ボディ氏とシュテファン・ハウプト教授、ルーマニアの伝説的な美術コレクションをめぐり提携に合意
-
亞歷克斯·博迪與史蒂芬·豪普特教授就羅馬尼亞傳奇藝術收藏達成合作協議
-
Алекс Боді та проф. д-р Стефан Гаупт домовилися про співпрацю щодо легендарної колекції мистецтва в Румунії
-
Алекс Боди и проф. д-р Стефан Хаупт договорились о сотрудничестве в рамках легендарной коллекции произведений искусства в Румынии
-
Israelfeindlicher Angriff auf Mann in Düsseldorf - Staatsschutz ermittelt
-
Alex Bodi și prof. dr. Stefan Haupt încheie un acord de cooperare pentru o colecție de artă legendară în România
-
Bericht: Frühere Spitzenpolitiker von Berliner SPD gegen Gespräche mit Linkspartei
-
Berichte: Berlin zieht Bewerbung um Olympische Sommerspiele ab 2036 zurück
-
"Stille Helden": Linnemann schließt Kürzungen für pflegende Angehörige aus
-
Nationalelf trägt schon am Donnerstag letztes adidas-Trikot
-
Sieben Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Waffenhandels in Berlin
-
Keine Bestechlichkeit: BGH bestätigt Urteil gegen Beamten an OLG Jena weitgehend
-
Erneut antisemitische Hetze verbreitet: Sieben Jahre Haft für Rentner in München
-
Syriens Übergangspräsident bekräftigt vor der UNO Anspruch auf den Golan
-
Medien: Berlin zieht Olympiabewerbung zurück
-
Erstmals wieder hochrangiges Treffen von Vertretern Polens und Belarus' bei UN-Vollversammlung
-
Trotz Insolvenz: Prozess über Verbot von salafistischem Verein kann weitergehen
-
Großbritannien will mit neuem Zentrum gegen russische Desinformation vorgehen
-
Bahn: Neue Italien-Verbindung bindet beliebte Urlaubsziele "noch komfortabler" an
-
Baden-Württemberg: Hunderte Kilogramm Zwetschgen gestohlen - acht Bäume abgeerntet
-
Linnemann will an privater Krankenversicherung festhalten
Verwaltungsgerichtshof: Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen Verfassungsrecht
Der Rundfunkbeitrag verstößt mit seinem Programmangebot nicht gegen Verfassungsrecht. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nach Angaben vom Dienstag in mehreren Berufungsverfahren. Die Kläger sind daher weiterhin zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet.
Insgesamt ging es um sieben Berufungsverfahren, in denen die vorangegangene Rechtsprechung von Verwaltungsgerichten bestätigt wurde. Die Kläger wenden sich gegen ihre Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags. Sie sind im Wesentlichen der Auffassung, der Rundfunkbeitrag verfehle seinen öffentlich-rechtlichen Programmauftrag. Sein Programmangebot verstoße gegen die Grundsätze der Ausgewogenheit, Vielfältigkeit, Diskriminierungsfreiheit und auch der Sparsamkeit.
Der Verwaltungsgerichtshof erkennt demnach keine augenfälligen oder regelmäßigen Defizite bei der Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtprogramms des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Fernsehen, Hörfunk und Mediathek deckten alle Bereiche wie zum Beispiel Information, Kultur und Sport in ihrer vollen Breite ab.
Auch die von den Klägern gerügten Defizite bei der Berichterstattung zur politischen Meinungsbildung rechtfertigten keine andere Einschätzung, befand das in Mannheim ansässige Gericht. Die Kläger kritisieren, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einseitig linke Parteien und "progressive" Positionen bevorzuge.
Ebenfalls ohne Erfolg blieb die Rüge der Kläger, der Rundfunk verletze systematisch die Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Da die gegenwärtige Rundfunkfinanzierung maßgeblich auf der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beruhe, sei diese Frage einer Beurteilung der Verwaltungsgerichte entzogen.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde beim obersten Verwaltungsgericht eingelegt werden
H.Gonzales--AT