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Schröder verklagt Bundestag wegen Streichung seines Büros
Gerhard Schröder (SPD) hat den Bundestag wegen der Streichung seines Altkanzler-Büros und der dazugehörigen Mitarbeiterstellen verklagt. Die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestags sei "rechtsstaatswidrig" gewesen, sagte Schröders Anwalt Michael Nagel am Freitag dem NDR. Die Klage ging inzwischen beim Verwaltungsgericht Berlin ein, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.
Anwalt Nagel beklagte, dass Schröder während des Verfahrens nicht gehört worden sei: Dies sei eklatant rechtswidrig. Der Altkanzler habe um ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Helge Braun (CDU), gebeten, sagte Nagel im NDR. Dieser sei allerdings nicht darauf eingegangen.
Schröder habe "alles nur aus den Medien erfahren", sagte Nagel weiter. "Er wurde im wahrsten Sinne des Wortes zum Objekt des Verfahrens gemacht." Dies sei "ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde".
Schröder steht seit Monaten wegen seines Engagements für russische Energiekonzerne und seiner Nähe zu Präsident Wladimir Putin in der Kritik. Im Mai hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags beschlossen, dem Altkanzler sein staatlich finanziertes Büro samt Mitarbeiterstellen zu streichen.
Der Ausschuss begründete dies damit, dass Schröder "keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt als ehemaliger Bundeskanzler" mehr wahrnehme. Damit entfalle "der Grund für die personelle und räumliche Ausstattung des ehemaligen Bundeskanzlers". Die meisten Beschäftigten Schröders hatten zuvor bereits gekündigt.
Wegen seiner politischen und wirtschaftlichen Verstrickungen mit der russischen Machtelite war auch ein Parteiordnungsverfahren gegen Schröder eingeleitet worden. Einen Parteiausschluss hatte die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Hannover am Montag jedoch abgelehnt.
A.Taylor--AT