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Erbschaftsteuer und Rundfunkbeitrag: Worüber Karlsruhe 2026 entscheiden will
Die Erbschaftsteuer, der Rundfunkbeitrag und die Elternschaft von zwei Müttern sind Themen, über die das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr entscheiden will. Das geht aus einer am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Übersicht hervor. Auch mit der Beschwerde des BSW zur Bundestagswahl will sich das Gericht demnach 2026 befassen.
Von der Politik mit Spannung erwartet wird vor allem die Entscheidung zur Erbschaftsteuer. Ein Erbe von Wertpapieren und Immobilieneigentum wandte sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Gericht. Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Privilegien für Firmenerben mit dem Grundgesetz vereinbar sind - oder ob die Erben anderer Vermögen dadurch auf verfassungswidrige Art benachteiligt werden.
Betriebsvermögen werden derzeit bei der Erbschaftsteuer gegenüber Privatvermögen bevorzugt. So sollen Familienunternehmen im Todesfall vor zu hohen Belastungen geschützt werden. Die prozentuale Steuerbefreiung fällt umso höher aus, je größer das zu vererbende Betriebsvermögen ist. Es gibt auch Fälle, in denen die Vererbung eines Betriebs komplett von der Steuer befreit ist.
Auch der Streit um den Rundfunkbeitrag dauert schon lange. Er wurde zum Fall für Karlsruhe, als ARD und ZDF Ende 2024 Verfassungsbeschwerden einreichten. Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro pro Monat, er sollte schon Anfang 2025 erhöht werden. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte 2024 ursprünglich eine Anhebung der Gebühr um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro vorgeschlagen. Dazu kam es aber nicht. Nicht alle Bundesländer stimmten zu.
Darum wandten sich die Sender an das Gericht. Die Lage änderte sich aber überraschend vor drei Wochen, als die KEF eine Steigerung erst zu einem späteren Zeitpunkt und niedriger als ursprünglich gedacht empfahl. Demnach soll der Beitrag ab 2027 um 28 Cent auf 18,64 Euro pro Monat steigen. Wann das Verfassungsgericht sich äußern will, ist noch nicht bekannt.
Schon mehrere Jahre alt sind Fragen anderer Gerichte und eine Verfassungsbeschwerde zum Thema Komutterschaft. Es geht darum, ob das Abstammungsrecht noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es sieht vor, dass bei einem lesbischen Ehepaar die nichtgebärende Frau das Baby nach der Geburt erst adoptieren muss - anders als wenn sie ein Mann wäre. Der Ehemann nämlich gilt in einer solchen Konstellation automatisch als Vater. Politisch war eine Reform von der früheren Bundesregierung angedacht, wurde aber nicht umgesetzt.
Ziemlich neu - aus dem Februar - ist dagegen die Wahlprüfungsbeschwerde des BSW. Die Partei will erreichen, dass die Stimmen der Bundestagswahl 2025 neu ausgezählt werden müssen - und sie womöglich doch noch ins Parlament einzieht. Sie erhofft sich, dass Karlsruhe das Wahlergebnis als ungültig feststellt. Konkrete Termine für Verhandlungen oder Entscheidungen nannte das Gericht in all diesen Fällen noch nicht.
F.Ramirez--AT