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Italiens Weigerung zu Aufnahme von Dublin-Rückkehrern: EuGH urteilt über Folgen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) in Luxemburg über eine Migrationsfrage, die in Deutschland viele Gerichte beschäftigt. Es geht darum, ob Deutschland für ein Asylverfahren zuständig wird, wenn das eigentlich zuständige Italien keine Dublin-Rückkehrer aufnimmt. Das Verwaltungsgericht im baden-württembergischen Sigmaringen befragte den EuGH dazu. (Az. C-458/24)
Die sogenannten Dublin-Regeln sehen vor, dass EU-Länder weitergereiste Flüchtlinge zurücknehmen müssen, wenn diese bei ihnen registriert wurden. Italien weigerte sich eine Zeitlang, das zu tun. Mit den neuen Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ändert sich ab Mitte Juni das Asylsystem, für bis Juli registrierte Fälle gelten allerdings die bisherigen Zuständigkeiten. Auf die EuGH-Entscheidung wartet auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das entsprechende Grundsatzentscheidungen bis zum Urteil aus Luxemburg aussetzte.
A.Moore--AT