-
DOSB-Präsidentschaft: Weikert will sich zeitnah erklären
-
MLS: Müller trifft, Whitecaps verspielen Sieg
-
Klopp streicht Schlotterbeck aus dem Kader
-
Laver Cup: Zverev holt Sieg an der Seite von Ruud
-
Klopp sieht viel Potenzial im Sturm
-
Klopp will DFB-Team eigene Identität vermitteln
-
Rauhe sieht auch den Kanzler beim Olympia-Projekt gefordert
-
Pechvogel Kane: "An einem anderen Tag hätten wir gewonnen"
-
"Gehen gemeinsam durchs Feuer": Tah schwärmt von Klopp
-
Schwerer Herbststurm wütet über Nordosten der USA - mindestens ein Todesopfer
-
Stichwahlen um kommunale Spitzenposten in Niedersachsen
-
Papst Leo XIV. besucht Pilgerort Lourdes - Treffen mit Missbrauchsopfern
-
Schweizer stimmen über Stärkung der Neutralität ab
-
Hessischer Ministerpräsident Rhein fordert Fortsetzung der "Stadtbild"-Debatte
-
Venezuela: Weitere 39 politische Gefangene nach zweiter Dialogrunde freigelassen
-
Bericht: Asylerstanträge bis 25. September auf tiefstem Stand seit 2012
-
Kane scheitert vom Punkt: Eiskaltes Spanien bestraft England
-
Wadephul warnt in Rede bei Vereinten Nationen vor Risiken durch KI
-
Tausende demonstrieren nach Zwangsräumung von 87-Jähriger in Madrid
-
Französischer Atomreaktor Flamanville für Arbeiten ein Jahr vom Netz
-
Berlin: SPD-Landesvorstand stimmt für Sondierungsgespräche mit der Linken
-
Rad-WM: Koch verpasst Medaille - Vollering triumphiert
-
Kiel gibt Derbysieg gegen Flensburg aus der Hand
-
Debüt mit "Sternchen": Brunner schießt U21 zum Sieg in Lettland
-
Perfektes Debüt: Brunner schießt U21 zum Sieg in Lettland
-
Lawrow: Russland wird Ziele in der Ukraine "egal wie" erreichen
-
Leo XIV. feiert in Paris Messe mit 800.000 Menschen
-
Laver Cup: Zverev verspielt Sieg gegen De Minaur
-
Trump lehnt iranischen Plan für Hormus-Wiedereröffnung ab
-
Bayern dominieren beim Wiedersehen mit Alba
-
Bundesaußenminister Wadephul trifft russischen Kollegen Lawrow bei der UNO
-
Mindestens 16 Tote in Russland und der Ukraine bei gegenseitigen Angriffen
-
Prinz Harry: Kinder sind "glücklich" in neuer Schule in Großbritannien
-
Münchens Milliardenplanung: Bund gibt "Olympia-Garantie"
-
Leo XIV. feiert in Paris Messe mit 700.000 Menschen
-
Toter in Grundstückseinfahrt in Bayern entdeckt - Kriminalpolizei ermittelt
-
Dobrindt: Wollen Frontex künftig stärker bei Rückführungen einsetzen
-
Mindestens elf Tote in Russland und der Ukraine bei gegenseitigen Angriffen
-
Sechs Tote bei Wohnhaus-Explosion in Athen - Vier US-Touristen unter den Opfern
-
Papst Leo XIV. feiert Messe mit 700.000 Menschen in Paris
-
München ist deutsche Bewerberstadt für Olympische Spiele und Paralympics
-
KI: China "respektiert" Trumps Wortwahl "Superintelligenz"
-
DOSB stimmt ab: München bewirbt sich um Olympia
-
Russell schafft Neustart in Baku - Antonelli Fünfter
-
Zehntausende demonstrieren bei DGB-Aktionstag gegen Sozialkürzungen
-
Nach Ceuta: Tausende protestieren in Madrid gegen Migrationspolitik
-
Klopps Heimdebüt: Nübel im Tor - Wirtz Joker
-
Nach Explosion in Athen Leichen von zwei US-Touristen aus Trümmern geborgen
-
Iran bekräftigt Plan für Hormus-Wiedereröffnung - Trump lehnt Berichten zufolge ab
-
Hunderttausende strömen in Paris zur Freiluft-Messe mit Papst Leo XIV.
Urteil: Abschiebung in Herkunftsland trotz Schutzstatus in Griechenland möglich
Abgelehnten Asylbewerbern, denen zuvor in Griechenland Schutz gewährt wurde, darf die Abschiebung in ihr Herkunftsland angedroht werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag über solche Fälle. Die Betroffenen durften wegen einer dort drohenden unmenschlichen Behandlung nicht nach Griechenland zurückgebracht werden. (Az. 1 C 24.25 und 1 C 16.25)
Es ging um zwei Menschen aus dem Irak, die in Griechenland als Flüchtling anerkannt wurden oder subsidiären Schutz bekamen. Subsidiären Schutz bekommen Menschen, denen in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden droht, die aber weder als Flüchtlinge noch als asylberechtigt anerkannt sind.
In den Fällen, die nun vor dem Bundesverwaltungsgericht landeten, reisten die Iraker weiter nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte ihre Asylanträge aber ab und drohte ihnen die Abschiebung in den Irak an. Eine Abschiebung muss in den meisten Fällen zunächst angedroht werden. Damit verbunden ist dann eine Frist, innerhalb derer die Betroffenen freiwillig ausreisen können.
Beide Iraker zogen vor Gericht, die Verwaltungsgerichte in Köln und Stuttgart entschieden aber unterschiedlich. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte nun, dass ihnen die Abschiebung angedroht werden durfte. Denn wenn ein anderes EU-Land seiner Verantwortung nicht gerecht werde, dürfe Deutschland nicht mittelbar an dessen Entscheidung über den Schutz gebunden werden.
Das Bundesverwaltungsgericht bezog sich in seinen Urteilen auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte im Juni 2024 entschieden, dass Deutschland Schutzsuchende nicht automatisch als Flüchtlinge anerkennen muss, wenn sie bereits in einem anderen EU-Land als Flüchtlinge anerkannt sind.
Im vergangenen Jahr entschied das Bundesverwaltungsgericht außerdem, dass Abschiebungen von nicht als besonders hilfsbedürftig geltenden alleinstehenden jungen männlichen Flüchtlingen nach Griechenland möglich sind. Ihnen drohten bei einer Rückkehr in das EU-Land keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, die in der EU-Grundrechtecharta verankerte Rechte verletzen würden.
M.O.Allen--AT