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EuGH entscheidet über Asylzuständigkeit bei Familien
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Montag (09.30 Uhr) über die Asylzuständigkeit bei Familien. Es geht um Menschen aus Russland. Eltern und Kinder wurden in Polen als Flüchtlinge anerkannt, dann bekam die Frau in Deutschland ein weiteres Kind. Den Asylantrag für dieses Kind stellte die Familie in Deutschland. (Az. C-720/20)
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte diesen mit dem Hinweis ab, Polen sei zuständig. Das Verwaltungsgericht Cottbus legte den Streit dem EuGH zur Klärung vor. Der zuständige Generalanwalt vertrat in seinem Gutachten im März die Auffassung, dass in solchen Fällen der Mitgliedsstaat zuständig sei, in dem das Kind geboren wurde und mit seiner Familie lebt.
Th.Gonzalez--AT