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Verurteilter Ex-Präsident Sarkozy will elektronische Fußfessel vermeiden
Der bereits zweimal rechtskräftig verurteilte französische Ex-Präsident Nicolas Sarkozy bemüht sich, das erneute Tragen einer elektronischen Fußfessel zu vermeiden. Seine Anwälte hätten das Zusammenlegen beider Strafen beantragt, erklärte die Finanzstaatsanwaltschaft am Montag in Paris. Dies hätte voraussichtlich zur Folge, dass er sich zum Ableisten seiner zweiten Freiheitsstrafe nicht erneut eine elektronische Fußfessel anlegen lassen müsste.
Sarkozy hatte bereits von Februar bis Mai 2025 eine Fußfessel getragen, weil er in einer Affäre um versuchte Richterbestechung zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Wer in Frankreich zu kurzen Haftstrafen verurteilt wird, kann diese üblicherweise durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel verbüßen. Sarkozy, der am Mittwoch 71 wird, hatte erfolgreich eine Hafterleichterung beantragt.
Wegen überzogener Wahlkampfkosten war er zudem im November 2025 zu einem Jahr Haft verurteilt worden, davon sechs Monate auf Bewährung. Für die übrigen sechs Monate müsste er erneut eine elektronische Fußfessel tragen. Die Justiz will am 23. Februar entscheiden, ob die beiden Strafen zusammengelegt werden und Sarkozy diese Art der Strafe erneut verhindern kann.
Allerdings beginnt im März bereits der Berufungsprozess in der Affäre um libysche Wahlkampfgelder. Die Richter der ersten Instanz hatten ihn zu fünf Jahren Haft verurteilt. Davon saß er bereits 20 Tage ab, was ihm die Gelegenheit bot, einen Bestseller über seine Erfahrungen als Ex-Präsident in einer Pariser Justizvollzugsanstalt zu schreiben, in dem er sich als Justizopfer darstellte.
N.Walker--AT