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Urteil: Bordell nahe Gießen darf trotz vorübergehender Schließung bleiben
Die Betreiberin eines Bordells im hessischen Reiskirchen ist vor Gericht erfolgreich dagegen vorgegangen, dass der Landkreis Gießen ihre Betriebserlaubnis für erloschen erklärte. Für die Feststellung gebe es keine rechtliche Grundlage, entschied das Gießener Verwaltungsgericht am Montag. Die Erlaubnis zum Betrieb des Bordells war im April 2022 erteilt worden.
Die Betreiberin kündigte im Internet eine Eröffnung für Ende März 2023 an. Am 31. März gab es an dem Gebäude noch Bauarbeiten - Anfang April wurde ein Hinweis angebracht, dass das Bordell wegen einer technischen Störung vorübergehend geschlossen sei. Daraufhin erklärte der Landkreis die Erlaubnis für erloschen, weil der Betrieb nicht innerhalb der Jahresfrist aufgenommen worden sei.
Die Betreiberin zog vor Gericht. Sie gab an, dass das Bordell am 31. März eröffnet worden sei und an dem Tag auch sexuelle Dienstleistungen verkauft worden seien. Wegen eines Schadens an der Heizung habe das Bordell aber vorübergehend geschlossen werden müssen. Das Verwaltungsgericht gab ihr nun Recht. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, die Berufung wurde zugelassen.
F.Wilson--AT