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Bundesverfassungsgericht verhandelt im Februar über Weg zu Heizungsgesetz
Um den Weg zum umstrittenen Heizungsgesetz geht es Ende Februar vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe verhandeln am 24. Februar über eine Organklage des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Es hatte bereits im Sommer 2023 auf den Eilantrag hin entschieden, dass die Abstimmung über das Gesetz verschoben werden musste. Schließlich wurde es im September 2023 verabschiedet. (Az. 2 BvE 4/23)
Die Regelung mit dem offiziellen Namen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass neue Heizungen nur eingebaut werden dürfen, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Insbesondere für den Bestand gibt es dabei viele Ausnahmen und teils lange Übergangsfristen. Zudem wird der Heizungstausch stark gefördert.
Die neue Bundesregierung aus Union und SPD will das Heizungsgesetz laut Koalitionsvertrag abschaffen. Ein neues "Gebäudemodernisierungsgesetz" soll bis Ende Februar beschlossen werden. Bis Ende Januar soll es dazu Eckpunkte geben. Details zur künftigen Förderung sind offen. Erklärtermaßen will die Koalition aber die Modernisierung im Gebäudeenergiebereich "technologieoffener, flexibler und einfacher" gestalten.
In der Verhandlung in Karlsruhe soll es um die Frage gehen, ob im Gesetzgebungsverfahren zu der Regelung von 2023 Abgeordnetenrechte verletzt wurden. Heilmann, der Vorsitzende der Klimaunion in der CDU/CSU, beanstandet, dass der Bundestag nicht genug Zeit zum Beraten gehabt habe. Er habe nicht ausreichend Gelegenheit dazu gehabt, seine eigenen Auffassungen in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Ein Urteil wird für den 24. Februar in Karlsruhe noch nicht erwartet. Es fällt meist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht.
H.Gonzales--AT