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Polizist mit einer Niere darf nicht ohne Weiteres entlassen werden
Ein Polizist mit nur einer Niere darf nicht ohne Weiteres aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht nach Angaben vom Freitag in einem Eilverfahren bereits in der vergangenen Woche. Den Antrag hatte demnach ein Bundespolizist im mittleren Vollzugsdienst gestellt, der im Mai 2019 in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden war.
Im vor der Verbeamtung abzuleistenden Vorbereitungsdienst wurde bei dem Mann den Angaben zufolge zufällig eine asymptomatische Hydronephrose entdeckt, aufgrund derer schließlich eine Niere entfernt wurde. Die Bundesregierung hielt den Mann deshalb für polizeidienstunfähig und hierfür gesundheitlich nicht geeignet, jedoch gesundheitlich geeignet für den allgemeinen Verwaltungsdienst. Der Polizist wurde daraufhin sofort vollziehbar entlassen.
Das Gericht ordnete nun eine aufschiebende Wirkung eines vom Polizisten dagegen eingelegten Rechtsbehelfs an. Es sei offen, ob die Entlassung materiell rechtmäßig sei. Der Gesundheitszustand des Manns sei nicht ausreichend individuell geprüft worden, hieß es zur Begründung.
Ob dem Mann aktuell oder prognostisch die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit fehle, müsse durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden. Allein die Möglichkeit, dass die verbleibende Niere durch die Polizeitätigkeit geschädigt werden könne, reiche jedenfalls nicht aus.
Der Dienstherr muss laut Gericht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von zukünftig eintretender Dienstunfähigkeit oder eine erheblich reduzierte Lebensdienstzeit belegen. Zudem sei nicht hinreichend geprüft worden, ob der Mann gegebenenfalls im Innendienst verwendet werden oder die Laufbahn wechseln könne. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
T.Perez--AT