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Gericht erlaubt propalästinensische Demonstration in Frankfurt am Main
Eine für Samstag in Frankfurt am Main geplante propalästinensische Demonstration darf stattfinden. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Freitag in Kassel. Die Stadt hatte die Kundgebung am Mittwoch untersagt. (Az.: 8 B 1859/25)
Der gegen das Verbot gerichtete Eilantrag der Anmelderin hatte aber schon vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Erfolg. Dem ist nun auch der hessische VGH gefolgt, im Eilverfahren die oberste Instanz für Hessen.
Zur Begründung verwiesen die Kasseler Richter auf den hohen Rang der Versammlungsfreiheit. Eingriffe seien nur in Abwägung mit Grundrechten Dritter oder mit Blick auf andere hochrangige Rechtsgüter zulässig. Die Stadt habe aber nicht dargelegt, dass solche Rechtsgüter unmittelbar gefährdet seien.
Den Hinweis der Stadt auf eine "erhöhte Emotionalisierung" und eine dadurch auch "erheblich erhöhte Gewaltaufladung" ließ der VGH als Verbotsgrund nicht gelten. Der Polizei sei es möglich, "zielgerichtet gegen einzelne Störer vorzugehen, um so das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit der übrigen Teilnehmer zu gewährleisten".
Die Demonstration steht unter dem Motto "United 4 Gaza - Stoppt den Völkermord jetzt". Die Polizei hatte bereits im Vorfeld angekündigt, sie mit einem Großaufgebot zu begleiten und gegen "jede Form von Hass, Antisemitismus und Gewalt" einzuschreiten.
Am 21. Juni hatten nach Polizeiangaben 10.000 Menschen an einer Kundgebung in Berlin teilgenommen, die ebenfalls unter dem Motto "United 4 Gaza" stand. Es habe 50 Festnahmen gegeben, mehrere Personen seien verletzt worden.
W.Stewart--AT