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Giftgasangriff in Syrien 2013: Frankreichs Justiz hebt Haftbefehl gegen Assad auf
Das höchste französische Berufungsgericht hat einen von Frankreich erlassenen Haftbefehl gegen den inzwischen gestürzten syrischen Machthaber Baschar al-Assad wegen seiner mutmaßlichen Mitverantwortung für einen Giftgasangriff in Syrien 2013 aufgehoben. Es gebe keine Ausnahmen für die Immunität eines amtierenden Präsidenten, auch nicht bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, befand das Kassationsgericht am Freitag.
Als der Haftbefehl 2023 erlassen worden sei, sei Assad noch Staatschef gewesen, daher sei der Haftbefehl nicht "rechtmäßig", sagte der Vorsitzende Richter, Christophe Soulard. Er fügte jedoch hinzu, dass Assad nach seinem Sturz im Dezember 2024 nun kein Präsident mehr sei. "Neue Haftbefehle könnten oder können gegen ihn erlassen werden", daher könnten die Ermittlungen zu dem Fall fortgesetzt werden. Menschenrechtsanwälte hatten gehofft, dass die Immunität wegen der Schwere der Vorwürfe nicht gelte.
Zwei Jahre nach Beginn des Bürgerkrieges in Syrien waren bei einem verheerenden Sarin-Angriff im Jahr 2013 in der Region Ghuta etwa 1400 Menschen getötet worden. Französische Untersuchungsrichter ermitteln seit 2021 zu den Umständen des Angriffs. Mehrere Opfer-Organisationen hatten Klage gegen die syrische Führung eingereicht und dazu zahlreiche Zeugenaussagen sowie Fotos und Videos vorgelegt.
Im November 2023 hatte die französische Justiz dann vier Haftbefehle wegen Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen: Neben Assad betreffen diese auch dessen Bruder Maher, der Chef einer syrischen Eliteeinheit war, sowie zwei syrische Generäle.
Ein Berufungsgericht hatte den Haftbefehl gegen Assad im Juni 2024 bestätigt. Zuvor hatte die Anti-Terrorstaatsanwaltschaft auf die Immunität Assads verwiesen und für die Aufhebung des Haftbefehls plädiert. Die Anklagebehörde argumentierte, dass diese Immunität bislang nur vor internationalen Gerichten aufgehoben worden sei.
L.Adams--AT