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Bundestag setzt Familiennachzug bei Geflüchteten aus - große Mehrheit bei Votum
Der Bundestag hat am Freitag mit großer Mehrheit einer Aussetzung der Familiennachzugs bei Geflüchteten ohne Asylstatus für zwei Jahre zugestimmt. Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betrifft die Angehörigen von Menschen, die ohne anerkannten Asylstatus in Deutschland leben. Sie sollen künftig nur noch in Ausnahmefällen nach Deutschland kommen dürfen.
Die Vorlage wurde nach einer streckenweise emotional geführten Debatte mit 444 Ja-Stimmen zu 135 Nein-Stimmen angenommen. Die AfD hatte vorab angekündigt, dem Entwurf der schwarz-roten Koalition zuzustimmen.
Die Koalition begründete die Aussetzung des Familiennachzugs damit, dass die Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik entlastet werden sollten. In Härtefällen soll eine Familienzusammenführung aber weiterhin möglich sein. Der Gesetzentwurf sieht neben der Aussetzung des Familiennachzugs zudem vor, in das Aufenthaltsgesetz neben der Steuerung wieder das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung aufzunehmen.
Betroffen von der Aussetzung sind Familienangehörige von sogenannten subsidiär Schutzberechtigten. Dies sind Menschen, die in Deutschland weder im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention noch als Asylberechtigter anerkannt wurden, aber aus anderen Gründen bleiben dürfen. Dies ist der Fall, wenn ihnen im Heimatland Folter, Todesstrafe oder unmenschliche Behandlung droht. Betroffen sind häufig Bürgerkriegsflüchtlinge.
T.Wright--AT