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Bundestag beschließt Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen
Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist bald Geschichte: Der Bundestag hat am Freitag die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 219a beschlossen. Für die Streichung stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die Linksfraktion. Union und AfD votierten dagegen. In der Debatte ging es auch um die Zukunft des Paragrafen 218, der Abtreibung verbietet und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei stellt.
Paragraf 219a verbot bisher die "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft". Praxen und Kliniken war dadurch etwa untersagt, ausführlich über unterschiedliche Methoden der Abtreibung zu informieren. Die SPD wollte den Passus schon in der vorherigen Legislaturperiode streichen, wegen Widerstands der Union wurde er aber nur überarbeitet. Danach wurden weiter Ärztinnen und Ärzte deswegen verurteilt. Teil des nun beschlossenen Gesetzes ist es, solche Verurteilungen rückwirkend ab Oktober 1990 aufzuheben.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte in der Bundestagsdebatte, es sei "höchste Zeit" für die Abschaffung von 219a. Dass sich im Internet "jeder Troll und jeder Verschwörungstheoretiker" zum Thema Abtreibungen äußern könne, Ärztinnen und Ärzten aber eine umfassende Information verboten werde, sei "absurd" und "aus der Zeit gefallen".
"Kommerzialisierende und banalisierende Werbung" für Abtreibungen werde es auch weiterhin nicht geben, betonte der Justizminister. Dem stehe das ärztliche Berufsrecht entgegen. "Es ist Zeit für mehr Vertrauen in Ärztinnen und Ärzte und es ist Zeit für mehr Informationsfreiheit für Frauen", resümierte Buschmann.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) sagte, es sei "ein großartiger Tag für die Ärztinnen und Ärzte, aber vor allen Dingen für alle Frauen in diesem Land". Beim Paragrafen 219a sei es nie um Werbung gegangen. "Ungewollt schwangere Frauen suchten vielmehr Rat und Ärztinnen und Ärzte wollten aufklären."
Mit der Abschaffung "endet endlich die jahrzehntelange Stigmatisierung und Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten", lobte Paus. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete die Entscheidung als "überfällig".
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte, Verbote führten "bei einer so wichtigen und persönlichen Entscheidung" wie dem Umgang mit einer Schwangerschaft nicht weiter. Sie führten nur dazu, "dass es betroffenen Frauen schwerer gemacht wird, selbstbestimmt für sich und ihre Familie zu entscheiden, und damit muss heute Schluss sein".
Scharfe Kritik kam aus der Unionsfraktion. Zwar könne jeder die schwierige Lage einer ungewollt schwangeren Frau nachvollziehen, sagte die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU). "Aber wir denken eben auch an das Lebensrecht des Kindes" - das sei der "maßgebliche Unterschied" zwischen der Koalition und der Union.
Auch der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz warf der Ampel-Koalition vor, für sie habe "der Schutz des ungeborenen Lebens überhaupt keinen Stellenwert". Er machte zudem Frauen pauschal für ungewollte Schwangerschaften verantwortlich: "Zum Recht der Frau auf sexuelle Selbstbestimmung gehört auch, eigenverantwortlich Sorge dafür zu tragen, dass sie nicht schwanger wird, wenn sie das nicht will", sagte Seitz.
Lob für die Abschaffung von 219a kam hingegen von der Linke-Abgeordneten Heidi Reichinnek. Der Paragraf sei "nichts anderes als Schikane von Schwangeren und Ärzt*innen" und eine "Entmündigung von Frauen". Die Streichung könne aber nur ein erster Schritt sein, denn das "Grundproblem" bleibe der Paragraf 218, sagte Reichinnek. Dieser müsse ebenfalls abgeschafft werden.
Buschmann betonte, die beiden Paragrafen müsse man "streng auseinanderhalten". Paus unterstrich allerdings, dass die Koalition eine Kommission zur Zukunft des Paragrafen 218 einsetzen werde, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart worden war. "Ja, man muss auch über 218 reden", sagte sie.
A.Ruiz--AT