-
Vor Kongresswahlen: US-Notenbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
Bericht über Namenstrick: Trump fordert Ausschluss zweier Senatskandidaten in Alaska
-
Nach Hirnhautreizung: Kompany aus Klinik entlassen
-
Champions League: Nächster Dämpfer für Bayern-Frauen
-
US-Notenbank Fed will weniger oft über Leitzins entscheiden
-
Lange Überzahl: Undav erlöst Stuttgart in Paderborn spät
-
Schalke 04 scheitert bei Dynamo Dresden
-
FC Bayern zunächst ohne Kane
-
US-Zentralbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
"New York Times": US-Demokraten führen Alaskas Wähler mit Namenstrick in die Irre
-
Struff gewinnt deutsches Duell - und fordert Djokovic
-
Explosion in Mehrfamilienhaus in Regensburg: Mehrere Verletzte und Vermisste
-
Geldwäsche: Klingbeil plant leichteren Zugang zu Konto- und Immobiliendaten
-
Nach Israel-Wahl: Keine Mehrheit in Sicht - Likud wirft arabischen Parteien Betrug vor
-
Mindestens 68 Tote bei Zugunglück in Spanien – Ursache wohl menschliches Versagen
-
Mutmaßliche Saboteure aus Belarus festgenommen: Brandanschläge in Bayern geplant
-
Juristische Debatte über Nichtwählbarkeit von Le Pen flammt auf
-
CDU-Vize Prien drängt zu Eile in Präsidenten-Frage - Klärung bis 9. November
-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
Gefängnismitarbeiter in NRW nach Verkauf von Handys an Häftlinge in Untersuchungshaft
-
Bolsonaro setzt sich nach Wahlniederlage aus Brasilien in die USA ab
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
-
Brandenburg: Kind in Wildpark von Wolf attackiert und schwer verletzt
-
Putin umwirbt afrikanische Staaten bei Gipfel in Moskau
-
Israel: Arabische Listen legen nach Auszählung von 85 Prozent der Stimmen weiter zu
-
Verheerendes Zugunglück in Spanien: Mindestens 64 Todesopfer
-
Jugendproteste: Behörden warnen vor Extremisten - GEW betont Anliegen der "GenZ"
-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Frauen betäubt und missbraucht: Zwölf Jahre Haft für Serienvergewaltiger in Berlin
-
Dänischer Tierschutzminister will sich für Verbot von "Turbo-Hähnchen" einsetzen
-
Brasilianischer Wahlverlierer Flávio Bolsonaro in Miami gelandet
-
Nach Dopingsperre: Carl will "zweite Chance" nutzen
-
"Unprofessionell": Grüne und Linke kritisieren Merz' Kurs bei Steinmeier-Nachfolge
-
Zahl der Toten nach Zugunglück in Spanien steigt auf 64
-
Parlamentswahl in Israel: Kein klarer Weg zur Regierungsbildung
-
Struff gewinnt deutsches Duell - nun gegen Djokovic?
-
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
-
Medienbericht: Weitere Haftstrafe für iranischen Regisseur Panahi
-
Streit um Brigitte Bardots Erbe: Witwer aus Villa ausgeschlossen
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
Hochgeschwindigkeitszüge kollidieren in Spanien: Mindestens 30 Todesopfer
-
Bolsonaro setzt sich nach Wahlniederlage aus Brasilien ab - Aufenthaltsort unklar
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
-
Behörden: Zahl der Toten bei Zugunglück in Spanien steigt auf mindestens 30
-
Merz: Deutschland wird Rüstungskooperation mit Japan verstärken - Kampfjetbau ausloten
-
Indien: Mobilfunkunternehmen Jio legt nach Rekordbörsengang Kurssprung hin
-
Nach Ausschreitungen in Frankreich: Randalierer sollen für Schäden zahlen
-
Bundespolizei fasst falsche Diplomaten an Münchner Flughafen
-
Ukrainischer Präsident Selenskyj wird in Hessen mit Medaille geehrt
AfD scheitert mit Eilantrag auf vorläufige Ausschussvorsitzende in Bundestag
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat es abgelehnt, auf einen Eilantrag der AfD-Fraktion hin vorläufig mehrere von der AfD benannte Kandidaten als Ausschussvorsitzende im Bundestag einzusetzen. Die Frage müsse erst im Hauptverfahren geklärt werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Bis zu dieser endgültigen Entscheidung muss die Fraktion nun warten. (Az. 2 BvE 10/21)
Die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse bereiten die Sitzungen vor und leiten sie. Können sich die Fraktionen nach einer Bundestagswahl nicht auf die Postenverteilung einigen, dürfen sie reihum, der Größe nach, darauf zugreifen. Die AfD bekam so Ende 2021 zunächst den Vorsitz für den Innen-, den Gesundheits- und den Entwicklungsausschuss.
Üblicherweise bleibt es bei der Verteilung. Diesmal fielen die drei AfD-Kandidaten aber bei einer von den Regierungsfraktionen beantragten Wahl in den Ausschüssen durch, momentan werden diese von den stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Die AfD-Fraktion ist damit die einzige, die keine Ausschussvorsitzenden stellt.
In Karlsruhe strengte sie im Dezember eine Organklage gegen solche Vorsitzendenwahlen an. Sie sieht ihre Rechte auf Gleichbehandlung und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestags sowie ihr Recht auf effektive Opposition verletzt. Bis zum Urteil wollte sie die Sache vom Gericht vorläufig regeln und ihre Kandidaten schon einmal zu Vorsitzenden bestimmen lassen. Dies lehnten die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats aber nun ab.
Sie erklärten zwar, dass sie eine Rechtsverletzung nicht von vornherein für völlig ausgeschlossen hielten. Die Abwägung der Folgen einer einstweiligen Anordnung führten aber dazu, diese abzulehnen: Würde sich die Wahl tatsächlich als verfassungswidrig herausstellen, könnte die AfD-Fraktion nämlich bis zur endgültigen Entscheidung trotzdem in den Ausschüssen mitarbeiten, auch ohne ein Funktionsamt zu haben.
Wäre die Wahl dagegen verfassungsgemäß, wären die Folgen einer einstweiligen Einsetzung gravierender: Dann würden die Ausschüsse bis zur Entscheidung von Menschen geleitet, die das Vertrauen der Mehrheit nicht besäßen, erklärte das Gericht. Das könnte ihre Arbeitsfähigkeit und damit die Funktionsfähigkeit des Bundestags insgesamt gefährden. Eine einstweilige Anordnung sei nicht dringend geboten.
Im Hauptverfahren will der Zweite Senat nun klären, ob die parlamentarische Geschäftsordnung "eine freie Wahl der Ausschussvorsitze zulässt, ob hiermit eine Beeinträchtigung von Rechtspositionen" der AfD-Fraktion verbunden sein könne und "ob eine solche im Hinblick auf den Zweck der Wahl zulässig wäre", wie es in dem Beschluss heißt.
Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, sprach nach Veröffentlichung des Beschlusses von einem "schlechten Tag für die parlamentarische Demokratie". Der Fraktion werde "eine faire Teilhabe an der parlamentarischen Arbeit verweigert".
F.Ramirez--AT