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Libyen erkennt Befugnis des IStGH für Untersuchung von Kriegsverbrechen an
Die libysche Regierung hat die Befugnis des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) für die Untersuchung von Kriegsverbrechen in Libyen anerkannt. Der IStGH könne Verbrechen in dem Zeitraum zwischen dem Ausbruch des Bürgerkriegs im Jahr 2011 bis zum Ende des Jahres 2027 untersuchen, sagte der Chefankläger des Gerichtshofs, Karim Khan, am Donnerstag vor dem UN-Sicherheitsrat in New York. Libyen ist kein Unterzeichnerstaat des Römischen Statuts.
Er habe den libyschen Generalstaatsanwalt Al-Seddik al-Sour aufgefordert, den per Haftbefehl gesuchten libyschen Polizeichef Osama Almasri Nadschim zu verhaften, erklärte Khan. Nadschim soll Leiter des Mitiga-Gefängnisses in Tripolis gewesen sein und wird wegen Mordes, Vergewaltigung und Folter gesucht, die er seit Februar 2015 begangen haben soll. Er war Mitte Januar in Italien festgenommen worden, kurz darauf jedoch in Folge eines Verfahrensfehlers freigelassen und in einem italienischen Militärflugzeug zurück nach Libyen gebracht worden.
Der IStGH-Chefankläger versprach, die Ermittlungen würden unter anderem den libyschen Gefangenenlagern gelten. Diese seien "eine Black Box des Leids an der Mittelmeerküste, die niemand bislang öffnen wollte."
In Libyen herrschen seit Jahren Chaos und Gewalt. Anfang dieser Woche war es in der Hauptstadt Tripolis zu tagelangen Kämpfen zwischen Milizen gekommen. Dabei wurden mindestens sechs Menschen getötet. Die Regierung in Tripolis im Westen ringt um die Macht mit einer Gegenregierung im Osten, die vom dort ansässigen Parlament und dem mächtigen General Chalifa Haftar unterstützt wird.
Ch.P.Lewis--AT