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Erste weiße Südafrikaner siedeln als Flüchtlinge in die USA um
Etwa 50 weiße Südafrikaner sind als Flüchtlinge in die USA umgesiedelt. "Willkommen im Land der Freiheit", sagte der US-Vizeaußenminister Chris Landau am Montag zu den Nachfahren mehrheitlich niederländischer Siedler bei ihrer Ankunft am Flughafen Dulles im US-Bundesstaat Virginia. US-Präsident Donald Trump hatte die weißen Südafrikaner in der Vergangenheit als Opfer eines "Genozids" in ihrem Heimatland bezeichnet.
Kurz vor der Ankunft der Menschen aus Südafrika begründete Trump ihre Aufnahme. "Wir haben im Grunde die Staatsbürgerschaft auf diese Menschen ausgeweitet, die vor dieser Gewalt fliehen und hierher kommen." Die Hautfarbe spielt laut dem US-Präsidenten dabei keine Rolle. Die Menschen seien "nur zufälligerweise weiß, aber für mich macht es keinen Unterschied, ob sie weiß oder schwarz sind."
Südafrikas Präsident Cyril Ramaphosa wies die Vorwürfe Trumps zurück. "Ein Flüchtling ist jemand, der sein Land aus Angst vor politischer, religiöser oder wirtschaftlicher Verfolgung verlassen muss." Nichts davon treffe auf die weißen Südafrikaner zu.
Die Beziehungen zwischen den USA und Südafrika sind seit Monaten angespannt. Trump hatte im Februar die Hilfen seines Landes für Südafrika eingefroren. Dabei hatte er sich auf ein Landenteignungsgesetz berufen, welches seiner Ansicht nach weiße Farmer diskriminiert. Im März bot Trump den Landwirten die Übersiedlung in die USA an.
Berichten zufolge wandten sich daraufhin Tausende Südafrikaner an die US-Botschaft in Pretoria. Washington bereite sich darauf vor, in diesem Jahr bis zu tausend Südafrikaner neu anzusiedeln, hieß es unter Berufung auf Regierungskreise.
Landbesitz ist in Südafrika ein heikles Thema, da drei Jahrzehnte nach dem Ende der Apartheid der Großteil des Ackerlandes immer noch im Besitz von Weißen ist und die Regierung unter Druck steht, Reformen umzusetzen. Das Gesetz zur Landenteignung war im Januar von Ramaphosa unterzeichnet worden. Es sieht vor, dass die Regierung nach staatlichen Enteignungen unter bestimmten Umständen keine Entschädigungszahlungen leisten muss.
A.Moore--AT