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In Hessen angeklagter früherer Wachmann von NS-Konzentrationslager gestorben
Ein früherer Wachmann des NS-Konzentrationslagers Sachsenhausen, dem vor dem Landgericht im hessischen Hanau der Prozess gemacht werden sollte, ist gestorben. Der Mann starb bereits am 2. April, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Jugendkammer liege nun eine entsprechende Sterbeurkunde vor. In Kürze sei mit einer Nichteröffnungsentscheidung der Kammer zu rechnen.
Das Verfahren hat eine längere Geschichte. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen vom Sommer 2023 warf dem Mann Beihilfe zum Mord in 3322 Fällen vor. Er soll von Juli 1943 bis Februar 1945 zur Wachmannschaft des bei Berlin gelegenen Lagers gehört haben, in dem die Nazis unter anderem politische Gegner, Juden, Sinti und Roma sowie Homosexuelle quälten und töteten. Zehntausende starben durch Hunger und Zwangsarbeit oder wurden systematisch ermordet.
Im Februar 2024 stellte ein Sachverständiger fest, dass der Mann wegen seines psychischen und körperlichen Zustands inzwischen dauerhaft nicht mehr verhandlungsfähig sei. Daraufhin lehnte die zuständige Jugendkammer des Landgerichts Hanau die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hob diese Entscheidung im Dezember aufgrund der Beschwerden der Staatsanwaltschaft und mehrerer Nebenkläger auf und verwies die Sache zu einer neuerlichen Entscheidung zurück ans Landgericht Hanau. Grund dafür war, dass das eingeholte medizinische Gutachten für den damals bereits Hundertjährigen nicht als tragfähige Grundlage für die Beurteilung der Verhandlungsunfähigkeit ausreichte.
Zudem trug das Oberlandesgericht der Kammer Nachermittlungen auf. Diese seien bislang nicht abgeschlossen gewesen, hieß es. Der Angeschuldigte sei nun überraschend gestorben.
P.Smith--AT