-
Präsidentschaftswahl in Brasilien: Bolsonaro knapp vor Lula - Stichwahl Ende Oktober
-
Präsidentenwahl in Brasilien: Bolsonaro liegt laut ersten Teilergebnissen vor Lula
-
Bosnisch-serbischer Hardliner Dodik erklärt sich zum Wahlsieger und dankt Trump und Putin
-
NOOSHA AUBEL UND DAS BESCHÄMENDE VERSAGEN DER STRUKTUREN IM RATHAUS POTSDAM
-
Viele Chancen, keine Tore - Klopp zittert ums Viertelfinale
-
Klopp nimmt drei Wechsel vor
-
DFB-Frauen: Kapitänin Gwinn fällt für Länderspiele aus
-
Golla reagiert auf Wechsel-Diskussion: "Nicht 'nur' Heimweh"
-
Weltkriegsbomben in Hannover entschärft: 17.500 Anwohner vorübergehend evakuiert
-
Rad-EM: Evenepoel gewinnt Straßenrennen, Herzog auf Rang sieben
-
Feuer auf Campingplatz am Gardasee - Vier Feuerwehrleute aus Hessen helfen löschen
-
Wähler in Bosnien und Herzegowina bestimmen neue Parlamente und Präsidenten
-
DEL: Berlin bezwingt Tabellenführer Nürnberg
-
SPD wehrt sich in Reformdebatte gegen Blockadevorwürfe aus der Union
-
Selenskyj: Washington plant neue trilaterale Gespräche mit Kiew und Moskau im Oktober
-
Lula gegen Bolsonaro-Sohn: Brasilianer bestimmen in Richtungswahl ihren Präsidenten
-
Rückschlag: Zverev unterliegt überragendem Djokovic
-
Merz in Kiew: Lasse mich von Drohungen aus Moskau nicht beeindrucken
-
Oktoberfest-Bilanz: Neuer Wiesn-Rekord mit 7,4 Millionen Besuchern
-
Vor Spitzentreffen der Koalition: Opposition mahnt Kurskorrektur an
-
Trump bestätigt Ernennung von Geheimdienstchef Clayton zum KI-Berater
-
"Schluss mit Selbstbeschäftigung": Opposition mahnt vor Koalitionsausschuss
-
Wiesn-Bilanz: Neuer Oktoberfest-Rekord mit 7,4 Millionen Besuchern
-
Nach Schülerprotesten in Frankreich: Unterricht fällt am Montag weiter vielerorts aus
-
Tigray-Konflikt: Regierungstruppen kontrollieren offenbar Rebellen-Hauptstadt Mekele
-
"Schluss mit Selbstbeschäftigung": Haßelmanns Mahnung vor Koalitionsausschuss
-
Kleinflugzeug in Baden-Württemberg abgestürzt: Zwei Tote
-
AfD begrüßt Forderung von Rhein zu anderem Umgang im Bundestag
-
"Machtspielchen": Linke weist Dröges Vorstoß für Dreierkoalition im Bund zurück
-
Pro-EU-Koalition von Lettlands Regierungschef Kulbergs gewinnt Parlamentswahl
-
Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Brasilien begonnen
-
"Ein Held für die ganze Welt": Netanjahu lädt Piloten des Flydubai-Flugs zu Nationalfeiertag ein
-
Gescheiterte Hinrichtung in den USA: Chef von Strafvollzugsbehörde tritt zurück
-
Rhein fordert Ausschussposten im Bundestag für AfD - Unionsfraktion widerspricht
-
Außenbandverletzung: Banks fehlt der U21 und Augsburg
-
Zehntausende protestieren in Spanien gegen Wohnungsnot - Debatte um Neuwahlen
-
Verstappens Erlösung im Chaos von Malaysia - Antonelli stark
-
Sachsen-Anhalt: Mann klettert über Balkone und stürzt in den Tod
-
أليكس بودي وسفير جمهورية جنوب السودان غوم دومينيك ماتيوك يبحثان في برلين إمكانية إنشاء قنصلية فخرية في بوخارست
-
Ο ΑΛΕΞ ΜΠΟΝΤΙ ΚΑΙ Ο ΠΡΕΣΒΗΣ ΤΗΣ ΔΗΜΟΚΡΑΤΙΑΣ ΤΟΥ ΝΟΤΙΟΥ ΣΟΥΔΑΝ ΓΚΟΥΜ ΝΤΟΜΙΝΙΚ ΜΑΤΙΟΚ ΣΥΖΗΤΟΥΝ ΣΤΟ ΒΕΡΟΛΙΝΟ ΤΟ ΕΝΔΕΧΟΜΕΝΟ ΙΔΡΥΣΗΣ ΕΠΙΤΙΜΟΥ ΠΡΟΞΕΝΕΙΟΥ ΣΤΟ ΒΟΥΚΟΥΡΕΣΤΙ
-
ALEX BODI OCH REPUBLIKEN SYDSUDANS AMBASSADÖR GUM DOMINIC MATIOK DISKUTERAR I BERLIN MÖJLIGHETEN ATT INRÄTTA ETT HONORÄRKONSULAT I BUKAREST
-
ALEX BODI A VELVYSLANEC JIHOSÚDÁNSKÉ REPUBLIKY GUM DOMINIC MATIOK JEDNAJÍ V BERLÍNĚ O MOŽNOSTI ZŘÍZENÍ HONORÁRNÍHO KONZULÁTU V BUKUREŠTI
-
ALEX BODI I AMBASADOR REPUBLIKI SUDANU POŁUDNIOWEGO GUM DOMINIC MATIOK ROZMAWIAJĄ W BERLINIE O MOŻLIWOŚCI UTWORZENIA KONSULATU HONOROWEGO W BUKARESZCIE
-
एलेक्स बोडी और दक्षिण सूडान गणराज्य के राजदूत गुम डोमिनिक मातियोक ने बुखारेस्ट में मानद वाणिज्य दूतावास खोलने की संभावना पर बर्लिन में चर्चा की
-
Widerstand aus Union gegen Forderung von Rhein nach Ausschussposten für AfD
-
ALEX BODI VE GÜNEY SUDAN CUMHURİYETİ BÜYÜKELÇİSİ GUM DOMINIC MATIOK, BERLİN’DE BÜKREŞ’TE FAHRİ KONSOLOSLUK AÇILMASI OLASILIĞINI GÖRÜŞTÜ
-
アレックス・ボディ氏と南スーダン共和国のグム・ドミニク・マティオク大使、ベルリンでブカレストへの名誉領事館開設の可能性を協議
-
"Die Mitte tickt links": Dröge plädiert für linkes Dreierbündnis im Bund
-
Hamburg behält zunächst weiter Vorsitz der Justizministerkonferenz
-
Kanzler in Kiew: Unterstützung für Ukraine trotz Angriffen und Drohungen aus Moskau
Foto von hilflosem Häftling und Waffenbesitz: Gericht entfernt Justizbeamten aus Dienst
Ein Justizbeamter aus Niedersachsen ist wegen unerlaubten Schusswaffenbesitzes und Fotografierens eines Häftlings in hilfloser Lage per Gerichtsurteil aus dem Dienst entfernt worden. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg und verschärfte damit nach eigenen Angaben vom Dienstag ein in der Vorinstanz vom Verwaltungsgericht Hannover gefälltes Urteil. Der Mann sei aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. (Az.: 3 LD 16/23
Das Verwaltungsgericht hatte den 42-Jährigen lediglich zurückgestuft. Der Beamte war 2020 in zwei Strafprozessen von Amtsgerichten wegen unerlaubten Waffenbesitzes und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs sowie von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden. Die Entscheidung des OVG ist rechtskräftig.
Der Mann hatte bei seiner Vernehmung angegeben, sich die Waffe aufgrund einer Bedrohungssituation beschafft zu haben, weil er einen Überfall des Ex-Partners seiner Ehefrau fürchtete. Das OVG wertete dies aber anders als das Verwaltungsgericht. Die Bedrohungssituation habe zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung der Waffe nicht mehr bestanden, stellte der Senat fest.
Bei dem weitergeleiteten Foto handelte es sich um ein Bild eines Häftlings, der sich aufgrund von Drogenkonsum in hilfloser Lage befand. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts war zu berücksichtigen, dass der Beamte es lediglich seiner Frau schickte und der Gefangene eine OP-Maske trug. Auch dies sah das OVG anders. Der Beamte habe die Hilflosigkeit des Mannes zur Schau gestellt und damit dessen höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
In beiden Fällen handelt es sich laut OVG um gravierende Vorsatzstraftaten, die in Bezug zum Statusamt des Beamten stehen. Daher sei das Dienstvergehen als besonders schwerwiegend zu bewerten, erklärte der zuständige Senat. Er habe sich in so hohem Maße als unzuverlässig erwiesen, "dass das Vertrauen des Dienstherren und der Allgemeinheit in ihn endgültig verloren" sei. Er sei deshalb aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.
Gegen die Entscheidung sind demnach keine Rechtsmittel mehr möglich. Sie wurde nach Gerichtsangaben mit der Verkündung am Montag rechtskräftig.
O.Brown--AT