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Schröder wehrt sich gegen die Streichung von Büro und Mitarbeiterstellen
Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) wehrt sich Berichten zufolge gegen den Beschluss des Bundestages, ihm Büro und Mitarbeiterstellen zu streichen. Der Beschluss des Haushaltsausschusses vom Mai sei "evident rechts- und verfassungswidrig", heißt es demnach in dem es in dem Schreiben von Schröders Anwalt. Der Anwalt will nun versuchen, die Angelegenheit in einem Gespräch klären.
In dem zweiseitigen Schreiben verwiesen die Anwälte der "Bild"-Zeitung zufolge auf einen Beschluss des Bundestags vom 8. November 2012, wonach Schröder Bundestagsbüros und vier Mitarbeiter auf "Lebenszeit festgeschrieben" worden seien. Bei den Mitarbeiterstellen mache Schröder vier Posten mit den Besoldungsstufen B6, B3, E14 und E8 geltend.
Dass sein Büro durch einen Beschluss des Haushaltsausschusses vom Mai nun "ruhend gestellt" und die Mitarbeiterstellen "abgewickelt werden", sei zwar rechtswidrig, zitierte "Bild" aus dem Schreiben. Allerdings wolle der SPD-Politiker sein Recht nicht unbedingt vor Gericht einklagen.
Der Anwalt schreibt nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" auch, Schröder habe "über die Medien" von dem Beschluss des Haushaltsausschusses erfahren. Grundlage dieser Entscheidung sei die Feststellung des Ausschusses, dass Schröder keine "fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt" mehr wahrnehme. Den "Gazetten" sei aber nicht zu entnehmen, was der Haushaltsausschuss unter den "fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt" verstehe.
Der Anwalt fordert Ausschuss-Chef Helge Braun (CDU) deshalb auf, dem Altkanzler "einen prüffähigen und damit rechtsmittelfähigen Bescheid" zuzustellen. Gleichzeitig bittet Schröders Anwalt Braun um ein Gespräch, um "eine für alle Seiten annehmbare Regelung 'auf Augenhöhe' erreichen zu können". Eine gerichtliche Klärung stehe aber "trotz der mittlerweile nicht mehr hinnehmbaren öffentlichen Hetzjagd" nicht an vorderster Front, heißt es laut "The Pioneer" in dem Schreiben von Schröders Anwalt Michael Nagel.
Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hielt Schröders Protest für unbegründet. "Es ist völlig legitim, dass Gerhard Schröder alle juristischen Mittel prüft, wenn er der Auffassung ist, in seinen Rechten verletzt worden zu sein", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Aus meiner Sicht ist die rechtliche Grundlage, auf die sich der Haushaltsausschuss bei der Entscheidung, dem Altkanzler die Büroräume zu versagen, beruft, ausreichend."
Schröder steht seit Monaten wegen der Fortsetzung seiner Tätigkeiten für russische Energiekonzerne trotz des Ukraine-Kriegs in der Kritik. In der SPD läuft ein Parteiordnungsverfahren gegen den Altkanzler, das bis zum Parteiausschluss führen kann.
Schröder hatte dann im Mai entschieden, seinen Posten beim russischen Ölkonzern Rosneft aufzugeben. Kurz darauf erklärte der Altkanzler zudem, er habe "schon vor längerer Zeit" auf einen ihm angebotenen Aufsichtsratsposten beim Gaskonzern Gazprom verzichtet.
R.Garcia--AT