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Digital-Pflicht bei Passfotos: Innenministerium weist Kommunen zu Ausnahmeregel an
Eine schleppend verlaufende Digitalisierung in Passbehörden sorgt offenbar für eine Verschiebung der für 1. Mai dieses Jahres geplanten Digital-Pflicht bei Passbildern. Das Einführungsdatum bleibe zwar bestehen, doch sollen vorübergehend bis 31. Juli Ausnahmefälle akzeptiert werden, teilte das Bundesinnenministerium der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch mit. Ausnahmen sollten etwa gelten, wenn die örtliche Behörde "keine eigene Technik zur Lichtbilderfassung vorhalten" könne. Zuerst hatte die "Bild" darüber berichtet.
Der Zeitung zufolge sind viele der 5867 Passbehörden noch nicht vollständig auf das neue System umgestellt. Häufig fehlten Tüv-Zertifizierungen, berichtet das Blatt. Daher gelte die Übergangsregelung für drei Monate. Das Ministerium erklärte den Verzug bei der digitalen Umrüstung der Passbehörden in der Zeitung auch mit der Bundestagswahl im Februar. Diese habe Ressourcen in den Kommunen gebunden.
Ab 1. Mai sollen Passfotos eigentlich nur noch digital eingereicht werden dürfen. Papierfotos sind dann für die Passbeantragung nicht mehr zugelassen. Das Ministerium teilte nun mit, dass es davon bis Ende Juli Ausnahmen geben soll. "Ein solcher Ausnahmefall wäre beispielsweise gegeben, wenn eine Bürgerin oder ein Bürger im April ein Lichtbild erstellen lässt, aber erst im Mai der Termin im Bürgerbüro stattfindet", teilte das Ministerium mit.
Wenn dort dann keine eigene Technik für digitale Fotos zur Verfügung stehe, könne das Papierbild akzeptiert werden. Sollte die Kommune aber ein solches Gerät haben, solle vor Ort ein neues, digitales Foto gemacht werden. Die Kommunen seien angehalten, "in solchen Ausnahmefällen auf die Erhebung der Lichtbildgebühr zu verzichten".
M.Robinson--AT