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Fall Le Pen: Gericht strebt Entscheidung über Berufungsanträge bis Sommer 2026 an
Im Fall der verurteilten Rechtspopulistin Marine Le Pen und ihrer Partei Rassemblement National (RN) strebt das zuständige Gericht eine Entscheidung über die Berufungsanträge bis Sommer 2026 an. Dies teilte das Pariser Berufungsgericht am Dienstag mit. Demnach liegen ihm drei Berufungsanträge vor, die geprüft würden, um "eine Entscheidung im Sommer 2026 zu ermöglichen". RN-Parteichef Jordan Bardella teilte mit, einer der Berufungsanträge sei von seiner Partei.
Wenn der vom Gericht genannte Zeitrahmen eingehalten wird, würde dies bedeuten, dass der Berufungsprozess spätestens Anfang kommenden Jahres beginnen müsste. Ein Urteil im Sommer 2026 läge dann viele Monate vor den Präsidentschaftswahlen 2027, bei denen Le Pen antreten will.
Le Pen war am Montag wegen der Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gesprochen worden. Sie darf nach dem Urteil unter anderem fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten - und somit auch nicht, wie von ihr angestrebt, bei der Präsidentschaftswahl 2027. Für das Kandidatur-Verbot bei Wahlen verhängte das Gericht eine "sofortige Geltung".
Le Pen fordert ein zügiges Verfahren und zeigt sich überzeugt, dass es einen Rechtsweg gebe, der es ihr ermögliche, 2027 doch noch anzutreten. Derzeit liegt sie in Umfragen in Führung. Die Richterin hatte das sofort geltende Kandidatur-Verbot unter anderem mit dem Risiko einer Wiederholungstat begründet.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten Le Pen und 23 weitere Angeklagte zwischen 2004 und 2016 systematisch die Gehälter von EU-Parlamentsassistenten veruntreut und dafür genutzt, die RN-Parteifinanzen zu sanieren.
R.Garcia--AT