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Verurteilung von früherem Soldaten wegen rechtsradikaler Umsturzpläne rechtskräftig
Die Verurteilung eines ehemaligen Bundeswehrsoldaten wegen rechtsradikaler Umsturzpläne sowie seines Vaters und Bruders wegen Beihilfe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fand nach Angaben vom Donnerstag keine Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom September 2023. Dieses hatte gegen alle drei Männer Haftstrafen verhängt. (Az. 3 StR 274/24)
Es sah als erwiesen an, dass der frühere Soldat aus einer rechtsradikalen Gesinnung heraus geplant hatte, eine Kampforganisation nach nationalsozialistischem Vorbild aufzubauen. Sie sollte bewaffnete Mordanschläge auf Asylbewerber und Politiker verübern. So wollte er die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse destabilisieren und einen Umsturz erreichen. Den Plan wollte der Mann spätestens ab Juli 2020 umsetzen.
Sein jüngerer Bruder und sein Vater wussten und billigten dies. In dem gemeinsam genutzten Wohnhaus und den zugehörigen drei Garagen sowie auf zwei Gartengrundstücken des Vaters im Hochtaunus horteten die Männer dazu eine Vielzahl an erlaubnispflichtigen Kurz- und Langwaffen, Granaten und Munition sowie verschiedene Sprengmittel. Diese wurden im Frühjahr und Sommer 2021 bei Durchsuchungen gefunden und beschlagnahmt. Der Prozess gegen die drei begann im Juni 2022.
Der frühere Soldat wurde in Frankfurt zu sieben Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstößen gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz, Körperverletzung und Beleidigung seiner Exfreundin. Die Strafanzeige der Frau hatte im Februar 2022 zum Auffliegen des damals als Hauptgefreiter in Pfullendorf stationierten Soldaten geführt.
Gegen seinen Vater wurde eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verhängt, der Bruder bekam drei Jahre und neun Monate Jugendhaft.
G.P.Martin--AT