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Haftbefehl gegen entmachteten südkoreanischen Präsidenten Yoon aufgehoben
In Südkorea ist der Haftbefehl gegen den vom Parlament entmachteten Präsidenten Yoon Suk Yeol aufgehoben worden. Um Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens gegen Yoon zu beseitigen, erscheine es "angemessen", die Untersuchungshaft aufzuheben, erklärte das zuständige Gericht in der Hauptstadt Seoul am Freitag. Yoons Anwalt zufolge wurde der Staatschef zunächst aber noch nicht aus dem Gefängnis entlassen.
Dies geschehe nur, sofern die Staatsanwaltschaft darauf verzichte, Berufung einzulegen und erst, wenn die hierfür vorgesehene siebentägige Frist verstrichen sein, teilte Yoons Rechtsbeistand Seok Dong Hyeon mit. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP zunächst nicht.
Die oppositionelle Demokratische Partei forderte die Ermittlungsbehörde dazu auf, "sofort" in Berufung zu gehen, "um für ein Urteil zu sorgen, das dem öffentlichen Gerechtigkeitsempfinden entspricht", sagte der Fraktionsvorsitzende Park Chan Dae.
Yoons Anwälte hatten den Antrag auf die Aufhebung des Haftbefehls vergangenen Monat mit der Begründung eingereicht, die Staatsanwaltschaft habe den Präsidenten erst einen Tag nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist angeklagt.
Yoon hatte Anfang Dezember wegen eines Haushaltsstreits das Kriegsrecht in Südkorea ausgerufen und das ostasiatische Land damit in eine politische Krise gestürzt. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin strafrechtliche Ermittlungen gegen Yoon ein. Seit seiner Verhaftung im Januar sitzt der entmachtete Präsident in Haft.
Im Dezember stimmte das Parlament in Seoul für die Absetzung Yoons. Über seine tatsächliche Amtsenthebung muss jedoch noch das südkoreanische Verfassungsgericht in letzter Instanz befinden. Eine Entscheidung wird für Mitte März erwartet.
N.Mitchell--AT