-
Berufssoldat stirbt bei Unfall auf Truppenübungsplatz in Rheinland-Pfalz
-
Gericht: Familienurlaub mit Mutter auch ohne Einwilligung von Kindsvater möglich
-
DB-Chefin Palla schraubt Ziele nach unten - 80 Prozent Pünktlichkeit erst 2035
-
Polizisten retten in Thüringen Schwanenfamilie von Straße
-
Onley verpasst Tour de France wegen Schulterverletzung
-
Mit Prozessionen und Selbstgeißelungen: Iraner begehen Aschura-Fest
-
Rubio warnt vor Gebühren für Straße von Hormus als Präzedenfall weltweit
-
Leistungssprung bei Mikrochips: IBM stellt neue Technologie vor
-
Grünen-Fraktionschefinnen fordern neuen Anlauf für AfD-Verbotsverfahren
-
Frankreich bringt zum fünften Mal Öltanker der russischen Schattenflotte auf
-
Hitzewelle in Frankreich bringt weitere Rekorde
-
Rekordverdächtig heiße Nacht in Deutschland: 26,2 Grad in Rheinland-Pfalz
-
Merz auf Wiederaufbaukonferenz: Wir stehen "Seite an Seite" mit der Ukraine
-
Gutachten: AfD-Verbotsverfahren hätte wahrscheinlich Erfolg
-
Hitzewelle in Frankreich: Drei Atomreaktoren abgeschaltet
-
In Plastiktüte vergraben: Kinder finden 60 goldene Ringe in Waldstück in Bayern
-
Tusk ruft Polen und Ukrainer zu "gegenseitigem Respekt" angesichts der Geschichte auf
-
17 Verletzte: Auto erfasst Mexiko-Fans
-
Mutmaßlicher Computerbetrüger soll Millionenschaden verursacht haben - Festnahme
-
Brüssel erwägt strengere Regeln für Cloud-Dienste von Amazon und Microsoft
-
Betrüger erbeuten Schmuck für 150.000 Euro von 82-Jährigem in Nordrhein-Westfalen
-
Erdbeben in Venezuela: Bundeswehr steht für Hilfsleistungen bereit
-
Schwere Erdbeben erschüttern Venezuela - Große Schäden und mindestens 32 Todesopfer
-
Olympiaprämie: Athleten Deutschland sieht "noch Luft nach oben"
-
Grüne forden Fünf-Milliarden-Euro-Programm für besseren Hitzeschutz
-
Nordrhein-Westfalen: Mann erschießt in Essen Ehefrau und sich selbst
-
Kehrtwende im US-Senat: Trumps Befugnisse im Iran-Krieg werden nicht weiter eingeschränkt
-
Jurist und Autor Philippe Sands erhält Friedenspreis des Deutschen Buchhandels
-
Verbraucherstimmung hellt sich leicht auf - bleibt aber verhalten
-
Foto mit erhobenem Arm: Rücktrittsforderungen an Sachsen-Anhalts AfD-Chef Reichardt
-
Flächendeckende Extremhitze in Deutschland: Temperaturen bis nahe 40 Grad erwartet
-
Europäischer Gerichtshof klärt Fragen zu Aufenthalt von Ukrainern in Deutschland
-
Aufträge im Baugewerbe stagnieren im April
-
Hoeneß: Bayern einig mit Laimer
-
Erdbeben in Venezuela: USA kündigen "sofortige" Entsendung von Rettungskräften an
-
Zahl der vergebenen Deutschlandstipendien leicht gestiegen
-
Teheran wirft der Nato eine "Mitschuld" im Iran-Krieg vor
-
"Ruuh": Norweger rudern nun auch beim Baseball
-
Bayerns Verkehrsminister fordert lückenlose Aufklärung nach massiver Störung bei Bahn
-
Undav ist mit Jokerrolle "fein"
-
Straße von Hormus: Iran warnt Schiffe vor Durchfahrt ohne Genehmigung
-
Nach Badeunfall von Brüdern in Rhein-Herne-Kanal: Auch 19-Jähriger gestorben
-
"Pride Match": Iran fordert FIFA zum Handeln auf
-
Erdbeben in Venezuela: Regierung meldet mindestens 32 Tote und mehr als 700 Verletzte
-
Richterbund erwartet Beschluss von Rechtsstaatspakt bei Bund-Länder-Treffen
-
Schwere Schäden und Panik durch Doppel-Erdbeben in Venezuela - Notstand ausgerufen
-
Brent-Ölpreis sinkt erstmals unter Schlusskurs vor dem Iran-Krieg
-
Südafrika erstmals in der K.o.-Runde der Fußball-WM
-
Makellose Mexikaner beenden WM-Turnier für Tschechien
-
Trump liefert sich offenbar Schreiduell mit Republikaner-Senator
Urteil: Rheinland-Pfalz muss Polizist trotz Schlaganfalls in Ausbildung einstellen
Das Land Rheinland-Pfalz muss einen Mann in den Polizeidienst einstellen, der während seiner Ausbildung einen Schlaganfall erlitt. Das Risiko, dass er vor dem Alter von 60 Jahren dienstunfähig werde, sei nicht größer als 50 Prozent, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Der Bewerber wurde nach dem Schlaganfall wieder gesund und schloss sein Studium an der Hochschule der Polizei erfolgreich ab. (Az. 2 C 4.24)
Das Land wollte ihn aber nicht in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernehmen. Zur Begründung führte es an, dass die Gefahr eines weiteren Schlaganfalls erhöht und der Mann darum nicht mehr uneingeschränkt polizeidienstfähig sei. Dieser zog vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht Trier wies das Land an, ihn einzustellen. Es verwies auf die Einschätzung eines medizinischen Sachverständigen. Demnach hat der Kläger ein Risiko von 35 Prozent, bis zum Erreichen der Altersgrenze noch einen Schlaganfall zu erleiden.
Auf die Berufung des Landes hin wies das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Klage des Bewerbers aber zurück. Es begründete seine Entscheidung damit, dass an Polizisten besondere Anforderungen gestellt würden. Bei deutlich erhöhtem Risiko für eine Krankheit, die in besonderen Einsatzlagen eine Gesundheitsgefahr für den Beamten selbst oder für Dritte darstellen könne, müssten sie abgelehnt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht sah dies nun anders. Für die Polizei gelte kein anderer Maßstab als bei Bewerbern für den allgemeinen Verwaltungsdienst, erklärte es. Wenn ein Bewerber aktuell voll dienstfähig sei, könne seine gesundheitliche Eignung nur unter bestimmten Umständen verneint werden - nämlich wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden müsse, dass er vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze dienstunfähig wird.
Das Bundesverwaltungsgericht hob das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf und wies die Berufung des Landes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zurück. Der Mann muss als Beamter auf Probe eingestellt werden.
T.Wright--AT