-
Vinicius Júnior entschuldigt sich bei Fans
-
Mission Klopp: DFB-Spitze trifft sich mit Wunsch-Bundestrainer
-
Geiselnahme in Berlin: Mann hält Frau in Supermarkt seit Stunden in seiner Gewalt
-
Trump: Iran wird bei Mordanschlag auf mich "vollständig vernichtet"
-
Aldag kritisiert Evenepoel: "Absolut unnötig"
-
"Bleibe hungrig": Zverev hat Lust auf Nachschlag
-
Wadephul kündigt gemeinsame Libanon-Initiative mit Frankreich an
-
Havanna-Syndrom: US-Regierung zahlt Betroffenen erste Entschädigungen
-
Klöckner kritisiert Fokus von Bundestagsabgeordneten auf Online-Netzwerke
-
Nach Trump-Drohung verschobene Brücken-Öffnung nach Kanada soll nun stattfinden
-
Zum zweiten Mal in fünf Tagen: Neuer landesweiter Stromausfall in Kuba
-
Hunderte Babys in Peru nach Norwegens Fußballstar Erling Haaland benannt
-
Trump-Regierung weicht Artenschutzgesetz auf
-
Erstmals seit vier Jahren: Harry und Familie von Charles und Camilla empfangen
-
Rufe nach Aufschub der Klimaneutralität Deutschlands um fünf Jahre
-
Zahl der Erdbeben-Toten in Venezuela steigt auf über 4000
-
Apple verklagt OpenAI wegen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen
-
Taylor Swift zahlt New York umgerechnet 140.000 Euro für Hochzeit
-
Merino rettet Spanien: Jetzt Giganten-Duell gegen Frankreich
-
Britische Polizei nimmt nach Tod von Ex-Ministerin Mordermittlungen auf
-
Regisseur Christopher Nolan hat für "KI-Schmodder" nichts übrig
-
US-Zeugen widersprechen ICE nach Todesschüssen auf Mexikaner
-
Djokovic plant Rückkehr nach Wimbledon
-
Berlins Finanz- und Kultursenator Evers für Wegner-Nachfolge nominiert
-
Prinz Harry und Familie erstmals seit 2022 von König Charles und Camilla empfangen
-
CDU-Kreise: Berlins Finanz- und Kultursenator Evers als Spitzenkandidat nominiert
-
Wimbledon: Zverev trifft im Finale auf Sinner
-
China erteilt Online-Gigant Shein Genehmigung für Börsengang in Hongkong
-
Medien: Dortmund einigt sich mit Barcelona über Adeyemi-Wechsel
-
Belgien will Straßenmaut für alle Autofahrer einführen
-
Gedenken in Polen an Massaker von Jedwabne von rechtsextremen Protesten überschattet
-
Südkoreas Halbleiterkonzern SK Hynix erfolgreich an der Wall Street gestartet
-
Scharfe Kritik im Bundestag an Plänen für Attestpflicht ab erstem Krankheitstag
-
Brasilien: Abholzung von Amazonas-Regenwald auf neuem Tiefstand
-
Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur bei Berlin-Wahl - Evers soll folgen
-
Britische Justiz entscheidet in Dieselgate-Klage größtenteils zugunsten der Hersteller
-
Nordrhein-westfälischer AfD-Landeschef Vincentz ist Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Bundeswehr will deutsches Feldlager in Erbil offenbar im September schließen
-
Merlier sprintet zum Sieg - Kanter Vierter
-
45-Jähriger in Hessen soll Mutter angezündet und getötet haben - Unterbringung
-
Berlin gibt grünes Licht für neue Gaskraftwerke - EU-Genehmigung steht aber noch aus
-
Trump: USA stimmen neuen Iran-Gesprächen auf Bitte Teherans zu
-
Verwirrung um mögliche Sichtung von Giftschlange in Rheinland-Pfalz
-
Trumps Käfigkampf: Acht Männer wegen mutmaßlicher Anschlagspläne angeklagt
-
Sieg gegen Fery: Zverev im Finale von Wimbledon
-
Bundestag beschließt Sportfördergesetz
-
Polizei warnt vor Giftschlange in rheinland-pfälzischem Linz
-
Fremdenfeindliche Gewalt: 38.000 Malawier haben Südafrika verlassen
-
Nach Commerzbank-Strafanzeige: Justiz lehnt Ermittlungsverfahren gegen Unicredit ab
-
Mindestens zwölf Tote bei verheerendem Waldbrand in Spanien - Opfer wohl Ausländer
Bundessozialgericht: Impfschaden kann in besonderen Fällen Arbeitsunfall sein
Impfungen gehören zwar grundsätzlich in den privaten Lebensbereich. Ein Impfschaden nach einer betrieblich organisierten Impfung kann aber in bestimmten Fällen dennoch als Arbeitsunfall anerkannt werden, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht in Kassel entschied. Voraussetzung ist danach, dass die Impfung "wesentlich betrieblichen Zwecken dient". Eine entsprechende Weisung ist nicht erforderlich. Vielmehr reicht es aus, wenn der Arbeitnehmer "annehmen durfte", dass sein Arbeitgeber eine Teilnahme an der Impfkampagne erwartet. (Az. B2U 3/22 R)
Im Streitfall geht es um eine Impfung gegen Schweinegrippe im Jahr 2009. Die Kasseler Richter betonten, dass das damals neue und unbekannte Virus in der Öffentlichkeit wie auch bei Virologen große Sorgen ausgelöst habe. Erst im Nachhinein hätten sich diese nicht bewahrheitet.
2009 hatte die Weltgesundheitsorganisation aber eine pandemische Lage ausgerufen. Im Oktober 2009 sprach die Ständige Impfkommission eine "besondere Empfehlung" für die Impfung der Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen aus.
Der Kläger ist Leiter einer Krankenhauskantine in Rheinland-Pfalz und nahm im November 2009 an einer von dem Krankenhaus organisierten Impfung teil. 2014 traten Fieberschübe auf, die er auf die Impfung zurückführt.
Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab, Sozialgericht und Landessozialgericht bestätigten dies. Der Kläger sei arbeitsrechtlich nicht zur Impfung verpflichtet gewesen, hieß es.
Doch eine solche Pflicht ist auch nicht erforderlich, urteilte nun das Bundessozialgericht. "Auch eine planmäßig und freiwillig durchgeführte Impfung kann ein Unfallereignis sein, wenn sie zu einer Impfkomplikation und einem Gesundheitserstschaden führt."
Dabei reiche es allerdings nicht aus, wenn der Arbeitgeber die Impfung organisierte und finanzierte. Der erforderliche "innere Zusammenhang" mit der Arbeit sei erst gegeben, "wenn die Teilnahme an der Impfung wesentlich betrieblichen Zwecken dient" und der Arbeitnehmer annehmen durfte, dass sein Arbeitgeber eine Teilnahme an der Impfung erwartet.
Nach diesen Maßgaben muss nun das Landessozialgericht in Mainz erneut prüfen, ob doch ein ausreichender "innerer Zusammenhang" zwischen der Arbeit und der Impfteilnahme besteht. Wenn ja, muss es zudem klären, inwieweit die erst vier Jahre später aufgetretenen Fieberschübe tatsächlich auf die Impfung zurückgehen.
E.Flores--AT