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Neues Staatsbürgerschaftsrecht: Kommunen warnen vor Überlastung von Behörden
Angesichts des Inkrafttretens des neuen Staatsbürgerschaftsrechts am Donnerstag haben die Kommunen vor einer Überlastung durch Einbürgerungsanträge gewarnt. "Einbürgerungswillige müssen erst einmal viel Geduld mitbringen", sagte der Präsident des Landkreistags, Reinhard Sager, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwochsausgabe). "Die hohe Zahl von Neuanträgen, die auf ohnehin schon stark belastete Ämter trifft, wird die Verfahren zunächst verlangsamen, statt sie zu beschleunigen." Angesichts dieser Probleme forderte Dedy den Bund auf, "für ein realistisches Erwartungsmanagement zu sorgen".
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird in Deutschland Mehrstaatigkeit generell zugelassen - Eingebürgerte müssen ihren alten Pass also nicht abgeben. Eine Einbürgerung soll künftig in der Regel nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein. Für Menschen, die sich besonders gut integriert haben, ist eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich.
Dedy sagte, dass diese Neuregelungen die Zahl der Einbürgerungsanträge voraussichtlich stark ansteigen lassen werden. "Allein durch die Mehrstaatlichkeit wird sich die Zahl der Einbürgerungsanträge vervielfachen." Viele, die 2015 und 2016 als Flüchtlinge nach Deutschland kamen, bemühten sich nach acht Jahren Aufenthalt um eine Einbürgerung.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete die Reform am Dienstag als "Bekenntnis zu einem modernen Deutschland". Den zugewanderten Menschen werde signalisiert, dass sie zu Deutschland gehörten. "Wer unsere Werte teilt und sich anstrengt, kann jetzt schneller den deutschen Pass bekommen und muss nicht mehr mit der alten Staatsangehörigkeit einen Teil seiner Identität aufgeben", erklärte Faeser. "Genauso klar haben wir aber auch gemacht: Wer unsere Werte nicht teilt, kann keinen deutschen Pass bekommen."
W.Nelson--AT