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EuGH: Hohes Zwangsgeld gegen Ungarn wegen unsolidarischer Flüchtlingspolitik
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wertet Ungarns Asylpolitik als unsolidarische sowie "ganz neue und außergewöhnlich schwere Verletzung des Unionsrechts". Daher muss Ungarn einem Entscheidung vom Donnerstag zufolge ein Zwangsgeld von rückwirkend pauschal 200 Millionen Euro bezahlen und ab sofort eine Million Euro für jeden weiteren Tag, an dem es den Forderungen eines EuGH-Urteils vom Dezember 2020 nicht nachkommt. (Az. C‑123/22)
Auf Klage der EU-Kommission hatte der EuGH im Dezember 2020 kritisiert, Ungarn bringe Flüchtlinge ohne ausreichenden Rechtsschutz nach Serbien zurück oder inhaftiere sie in sogenannten Transitzonen. Häufig werde den Flüchtlingen dabei die Möglichkeit verwehrt, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Weil Ungarn dies nicht abstellte, beantragte die EU-Kommission ein Zwangsgeld gegen Ungarn. Dem folgten die obersten EU-Richter nun mit ungewöhnlicher Entschiedenheit.
Ungarn umgehe "bewusst" die gemeinsame Flüchtlingspolitik der EU. Dieser "Verstoß gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit" sei "eine erhebliche Bedrohung für die Einheit des Unionsrechts" und ein "schwerer Verstoß gegen den Grundsatz der Solidarität". Davon betroffen seien einerseits die Flüchtlinge, gleichzeitig schiebe Ungarn die tatsächliche und auch die finanzielle Verantwortung den anderen EU-Staaten zu.
F.Ramirez--AT