-
Selenskyj: Starlink funktioniert an der Front nur eingeschränkt
-
Hackerangriff auf CDU-Kreisverband: Phishing-Nachricht auch an Bundeskanzler Merz
-
USA rufen ihre Staatsbürger im Nahen Osten zu erhöhter Vorsicht auf
-
Gewalt in Frankreich: Premierminister kündigt Ausgangssperren an
-
Neue Hurts-Diagnose: Thrombose und Lungenembolie
-
Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens
-
Nächster IPCC-Bericht: Chef des Weltklimarats drängt zu schneller Einigung bei Termin
-
Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt
-
Israelische Polizei nimmt nach Siedler-Angriffen zehn Verdächtige fest
-
19 Jahre alter Vermisstenfall in Bayern geklärt: 39-Jährige wurde getötet
-
Nach tödlicher Messerattacke in Seniorenheim: Verletzte Frauen außer Lebensgefahr
-
Rama: Proteste in Albanien haben "rote Linie" überschritten
-
"Warum tötet ihn keiner": Geldstrafe wegen Verunglimpfung von Bundespräsident
-
Mindestens 50 Tote bei Huthi-Raketenangriff auf Armeestützpunkt im Jemen
-
Geld pro eingesparter Tonne CO2: Staatliche Förderung für Industrieinvestitionen
-
Nach wochenlanger Hängepartie: Zentrumschefin soll Regierung in Schweden bilden
-
Göttlich mahnt zur Weitsicht bei 50+1
-
Nach Fund von totem 84-Jährigen in Ulm: Ermittler gehen von Verbrechen aus
-
München drückt aufs Tempo: "Haben keine Zeit zu vertrödeln"
-
Gericht: Lehrerin durfte Angriff durch neunjährigen Grundschüler abwehren
-
Urteil: Gesundheits-Apps sind nicht von Umsatzsteuer befreit
-
SPD-Parteikonvent wird ersetzt durch Parteitag im Januar
-
Putin will Ukraine-Gipfel mit Trump und Xi - Selenskyj soll außen vor bleiben
-
Geheime Dokumente vergessen: Schwedischer Sicherheitsberater zu Geldstrafe verurteilt
-
Gewaltwelle in Frankreich: Premierminister kündigt Ausgangssperren an
-
Mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt: Migrantenverbände fordern Schutzmaßnahmen
-
Trotz Gewaltexzessen in Frankreich: Macron beginnt mehrtägigen Besuch in Golfstaaten
-
Mindestens zwei Tote durch Überschwemmungen im Osten Spaniens
-
43 Jahre nach Mord an Sexarbeiter in Hamburg: Urteil gegen 61-Jährigen rechtskräftig
-
"Untröstlich": Cindy Crawford äußert sich erstmals seit Tod ihres Sohnes
-
Beschädigter Zaun an Leipziger Flughafen: 20-Jähriger soll Autounfall gebaut haben
-
Nach Ausschreitungen in Frankreich: Gelbwesten planen neuen Protesttag
-
Schwerer Schlag für den Club: Zoma muss operiert werden
-
Australien rüstet Unterwasserdrohnen für Angriffe aus der Luft aus
-
Australische Abgeordnete bei mutmaßlichem Angriff lebensgefährlich verletzt
-
Umfrage: Mehr als ein Viertel der Eltern in Deutschland raucht
-
Offshore-Daten: Nordrhein-Westfalen übergibt hunderte Verdachtsfälle an Bundesländer
-
Berlin: Haus-Eigentümer warnen vor wohnungspolitischen Plänen von Linken, Grünen und SPD
-
AfD in Sachsen-Anhalt: Bund-Länder-Kommission zum Schutz von Minderheiten gefordert
-
Grünen-Fraktionschefin Dröge verteidigt Gespräche mit Linken in Berlin
-
Studie: Deutsche Industrie hat seit 2019 fast halbe Million Stellen gestrichen
-
Selenskyj: Russland greift Kiew mit 16 Raketen an - Keine Vorwarnung von Partnern
-
Russischer Außenminister Lawrow reist in den Iran
-
Herbstferien in zahlreichen Bundesländern: ADAC rechnet mit Staus am Wochenende
-
Bänderverletzung: Karetsas fehlt BVB vorerst
-
Medien: Milan mit Interesse an Krösche
-
Brasilien: Lula und Bolsonaro überziehen sich im TV-Duell mit Vorwürfen
-
Bericht: Klingbeils Etat-Planung verstößt gegen deutsche Stabilitätsvorgaben
-
Über 10.000 Punkte: Zverev rückt an Sinner heran
-
Juso-Chef Türmer verteidigt Rot-Grün-Rot in Berlin auch gegen Kritik aus der SPD
Redakteur von Freiburger Radiosender Dreyeckland freigesprochen
Ein Redakteur des Freiburger Radiosenders Dreyeckland ist vom Vorwurf freigesprochen worden, mit einem Link auf die Archivwebseite von linksunten.indymedia gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen zu haben. Die Entscheidung fiel am Donnerstag am Landgericht Karlsruhe, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Plattform linksunten.indymedia war 2017 vom Bundesinnenministerium verboten und die Gruppe aufgelöst worden.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Verbot im Januar 2020, weil sich Zweck und Tätigkeit der Vereinigung gegen die Verfassung richteten. Das Landgericht hatte die Anklage gegen den Redakteur zunächst nicht zugelassen, auf eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin eröffnete das Stuttgarter Oberlandesgericht aber das Hauptverfahren vor dem Landgericht.
Der Prozess gegen den Redakteur begann im April. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro, die Verteidigung einen Freispruch.
H.Thompson--AT