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Weiteres Disziplinarverfahren gegen früheren AfD-Abgeordneten und Richter Maier
Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) hat ein weiteres Disziplinarverfahren gegen den Richter im Ruhestand und früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier eingeleitet. Nach Angaben des Dresdner Ministeriums vom Dienstag besteht der konkrete Verdacht, dass er sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt habe. Maier war nach seiner Zeit im Bundestag in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden.
Nun wird ihm vorgeworfen, in einer vom sächsischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei aktiv zu sein. Er unterstütze damit Ziele, die nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes vereinbar seien, hieß es weiter. Sachsens Verfassungsschutz hatte die AfD im Freistaat im Dezember als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Auf dem AfD-Parteitag in Sachsen habe Maier für ein Parteiamt kandidiert und sei gewählt worden, erklärte das Ministerium weiter. In seiner Bewerbungsrede soll er demnach Dinge gesagt haben, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar seien.
Maier hatte in Sachsen als Richter gearbeitet, bevor er 2017 für die AfD in den Bundestag ging. Er war Obmann des formal aufgelösten sogenannten Flügels der AfD, der 2020 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Nachdem Maier 2021 nicht wieder in den Bundestag gewählt worden war, wollte er in den sächsischen Justizdienst zurückkehren.
Das Landesjustizministerium beantragte aber seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Sowohl das Dienstgericht in Leipzig als auch das Dienstgericht des Bundes am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärten dies für zulässig. Das erste, im März 2022 eingeleitete gerichtliche Disziplinarverfahren gegen den Richter im Ruhestand läuft den Angaben zufolge noch.
"Jede Richterin und jeder Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Dienst des Freistaats Sachsen müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten", erklärte Justizministerin Meier. Das gelte auch im Ruhestand.
Th.Gonzalez--AT