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Mann in Rheinland-Pfalz wegen Zeigens von Z-Symbol zu Geldstrafe verurteilt
Wegen Zeigens des sogenannten Z-Symbols auf einer prorussischen Demonstration in Bad Kreuznach muss ein Mann eine Geldstrafe von 5400 Euro zahlen. Das entschied das Landgericht in der rheinland-pfälzischen Stadt am Dienstag und folgte damit einem Urteil des dortigen Amtsgerichts, wie ein Gerichtssprecher sagte. Eine Begründung lag zunächst noch nicht vor.
Die Demonstration hatte Anfang April 2022 stattgefunden, also kurz nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022. Motto der Kundgebung war laut Gericht "Gegen Diskriminierung der russischsprachigen Mitbürger in Deutschland, gegen Krieg, gegen Faschismus und Nazis".
Der 54-jährige Mainzer soll zu Beginn des Aufzugs neben der russischen Flagge eine Fellmütze getragen haben, auf der oberhalb der Stirn aus einem Sankt-Georgs-Band geformt der Buchstabe Z angebracht war. Das Sankt-Georgs-Band wird von vielen Ukrainern als Symbol der russischen Aggression angesehen. Das Z-Symbol wird von russischen Truppen in der Ukraine verwendet.
Mit den Symbolen wollte der Beschuldigte aus Sicht des Amtsgerichts den Angriffskrieg Russlands auf das Hoheitsgebiet der Ukraine gutheißen. Der Verurteilte legte Berufung ein, die nun vom Landgericht abgelehnt wurde. Die Entscheidung war noch nicht rechtskräftig.
W.Moreno--AT