-
Mit Verspätung: Spaniens Siegerflieger ist gelandet
-
Italienische Justiz ermittelt nach Tod eines Marokkaners bei gewaltsamer Festnahme
-
Tod nach Streit mit Skatern in Nordrhein-Westfalen: 26-Jähriger in Untersuchungshaft
-
Neuer Premier Burnham will Großbritannien mit "Zehn-Jahres-Plan" aufrichten
-
Nächtliche Dopingkontrollen sorgen für Wut: "Mangel an Respekt"
-
USA weiten Angriffe auf den Iran aus - Teheran meldet weitere diplomatische Bemühungen
-
Altershöchstgrenze überschritten: Bewerber für Landratswahl scheitert vor Gericht
-
Zahl antisemitischer Vorfälle in Brandenburg weiter auf hohem Stand
-
Britischer König Charles III. ernennt Burnham zum Premierminister
-
Proteste gegen Betrug bei Prüfungen in Indien: Polizei setzt Tränengas ein
-
EU verhängt 550-Millionen-Euro-Strafe gegen Online-Plattform Aliexpress
-
Starmer zieht positive Bilanz zum Ende seiner Amtszeit als britischer Premier
-
Ferien in fast allen Bundesländern: Am Wochenende erneut Staus erwartet
-
Spahn-Rücktritt: Unionsfraktion stimmt am 29. Juli über Nachfolge ab
-
Axtangriff in ICE in Bayern: Landgericht Regensburg ordnet Unterbringung an
-
"Sein erstes großes Turnier": Kane steht für Tuchel ein
-
IW-Untersuchung: Mieten steigen weiter - Wohnungsangebot sinkt
-
Mädchen in Auto gezerrt: 52-Jähriger soll schon früher Kinder missbraucht haben
-
Auftakt zu Afrika-Reise: Wadephul dringt auf vertiefte Zusammenarbeit
-
Ungarns Regierungschef will Schach-Großmeisterin Polgar als Präsidentin vorschlagen
-
17,36 Millionen Fans sehen WM-Finale im ZDF
-
Spanien erwartet Ankunft der WM-Helden - Tod von 13-Jährigem überschattet Feierlichkeiten
-
Umweltminister Backhaus: Waldbrand in Mecklenburg-Vorpommern gelöscht
-
Deutsche Autoexporte nach China brechen ein - Auch weniger Maschinen ausgeführt
-
Plan für Anschlag auf Synagoge: 15-jähriger IS-Sympathisant in Bayern angeklagt
-
Antrieb defekt: 18 Menschen in Saarbrücken aus Seilbahn befreit
-
DAK-Auswertung: Krankenstand in erstem Halbjahr leicht gesunken
-
Verfassungsschutz warnt vor Spionagerisiken in der Drohnenforschung
-
Bayern-Start: Kompany muss improvisieren
-
Deutlich niedrigere Ernte von Freiluft-Erdbeeren erwartet - auch weniger Spargel
-
Berichte über Sicherheitslücken: Von Katar geschenkte US-Präsidentenmaschine wird umgerüstet
-
13-Jähriger bei WM-Siegesfeier in Spanien tödlich verunglückt
-
Backhaus: Brand im Müritz-Nationalpark gelöscht
-
Nicaraguas Präsident Ortega schließt Wahlen aus
-
"Hast du gehört, Gianni?": Trump will die WM "sofort" wieder
-
Ministerpräsident Schulze erleichtert über Spahn-Rücktritt
-
Folgen von Iran-Krieg für Kerosinpreise: Ryanair verzeichnet weniger Gewinn
-
Klopp zuversichtlich: "Das Talent ist da"
-
17. Titel in fünf Jahren: Spanien das Maß aller Dinge
-
US-Vizepräsident JD Vance zum vierten Mal Vater geworden
-
Vingegaard nach Tour-Aus: "Wahnsinnig schade"
-
US-Armee greift erneut den Iran an - Revolutionsgarden stoppen Schiffe in Straße von Hormus
-
Lipowitz bereit für Helferrolle – Team-Hierarchie bleibt offen
-
Geld für mehr Teilhabe ärmerer Kinder erreicht Großteil der Berechtigten nicht
-
Bundesaußenminister Wadephul beginnt Afrika-Reise - Erste Station Mauretanien
-
König Charles III. ernennt Labour-Chef Burnham zu neuem Premierminister
-
CDU-Präsidium und Fraktionsvorstand tagen nach Rücktritt von Spahn
-
US-Armee meldet neue Angriffe auf den Iran - Trump: "Zu Ehren" getöteter Soldaten
-
Trauringstudio Berlin: Warum persönliche Beratung beim Ringkauf zählt
-
GA-ASI schließt Qualifikationstests für britische Protector-Waffen ab
Bundesverfassungsgericht urteilt im April über Rechte von leiblichen Vätern
Das Bundesverfassungsgericht will am 9. April sein Urteil über die Rechte von leiblichen Vätern verkünden. Dies kündigte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe an. Ein Mann aus Sachsen-Anhalt hatte sich an das Gericht gewandt, weil er zwar biologischer Vater eines kleinen Jungen ist, aber auch rechtlich sein Vater sein will. Rechtlicher Vater ist allerdings bereits der neue Lebensgefährte der Mutter. (Az. 1 BvR 2017/21)
Die Eltern trennten sich kurz nach der Geburt. Das Kind blieb bei der Mutter, und der leibliche Vater hat ein Umgangsrecht. Der Fall hat allerdings einige Besonderheiten: Die Eltern waren nicht verheiratet, und zum Zeitpunkt der Trennung hatte der leibliche Vater noch keine Vaterschaftsanerkennung abgegeben. Das wollte er danach tun.
Der neue Partner der Mutter kam ihm aber zuvor. Noch während des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens ließ er sich mit Zustimmung der Kindsmutter beim Standesamt als rechtlicher Vater des Jungen eintragen. Inzwischen lebt er seit etwa dreieinhalb Jahren mit der Frau und dem Kind zusammen.
Zwar können leibliche Väter die rechtliche Vaterschaft eines anderen Manns grundsätzlich anfechten. Wenn der rechtliche Vater mit dem Kind über längere Zeit in einer Familie zusammenlebt und Verantwortung für es trägt, geht das aber nicht.
Als maßgeblichen Zeitpunkt für das Bestehen einer solchen sozial-familiären Beziehung sah das Oberlandesgericht Naumburg den Termin der letzten mündlichen Verhandlung - also den Abschluss, nicht die Einleitung des Verfahrens.
Das Gesetz soll vor allem das Kindeswohl schützen. Nach bisherigem Verständnis könne es zu Rollenkonflikten und Kompetenzstreitigkeiten kommen, wenn es mehr als zwei Elternteile gebe, sagte der Berichterstatter in dem Verfahren, Verfassungsrichter Henning Radtke, bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe im September.
In der Verhandlung wurde deutlich, dass diese Ansicht und die Schlussfolgerungen daraus sowohl in der Öffentlichkeit als auch in Politik und Justiz mittlerweile umstritten sind. Nun soll das Urteil fallen.
T.Wright--AT