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Umweltverbände empört über Revision der Bundesregierung gegen Klimaurteil
Mehrere Umweltverbände haben empört darauf reagiert, dass die Bundesregierung nach ihren Angaben Revision gegen ein wichtiges Klimaurteil eingelegt hat. Dabei geht es um die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom vergangenen November, mit der das Gericht die Regierung verpflichtet hatte, sofort wirksame Klimaschutzprogramme für die Bereiche Verkehr und Gebäude vorzulegen. Dazu ist die Bundesregierung jedoch offensichtlich nicht bereit.
Geklagt hatten in mehreren Verfahren die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Umweltverband BUND. Die DUH wertete das Einlegen der Revision als "unverantwortliches und skandalöses Verhalten", mit dem die Ampel-Koalition ihre Wahlversprechen breche, weiterhin geltendes Recht missachte und die Klimakrise anheize.
Die Organisation äußerte sich aber zuversichtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz bestätigen werde. Zudem befreie das Revisionsverfahren die Regierung nicht von der Verpflichtung, das geltende Klimaschutzgesetz einzuhalten, betonten DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz und Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
"Die Ampel verweigert die für den Klimaschutz notwendigen Maßnahmen und spielt weiter auf Zeit", warf auch der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt der Regierung vor. Grund sei offensichtlich, dass der Regierung ein Konzept dafür fehle, wie sie die geltenden Klimaziele einhalten wolle. Durch das Abwarten werde jedoch, "der Handlungsdruck nicht geringer" sondern "er steigt". "Wegducken" sei im Kampf gegen die Klimakrise kein erfolgreiches Konzept.
"Die Revision ist fatal, weil wir dadurch Zeit verlieren", erklärte auch die Geschäftsleiterin Politik des Dachverbands Klima-Allianz, Stefanie Langkamp. Die Bundesregierung bürde durch ihr Nichtstun "kommenden Generationen eine zu hohe Reduktionslast auf". "Je länger die Ampel mit effektiven Maßnahmen wartet, desto mehr Geld kostet es den Staat und die Menschen in Zukunft", warnte Langkamp weiter.
"Die übergeordneten Klimaziele lassen sich nicht mit Revisionen erreichen", erklärte WWF-Klimachefin Viviane Raddatz. Dafür braucht es "eine ambitionierte Klimapolitik eben auch in den Sektoren Gebäude und Verkehr". Statt dafür effektive Maßnahmen umzusetzen, vergeude die Regierung jedoch lieber "Energie für einen neuen Prozess".
Hintergrund des Streits ist die verbindliche Vorgabe im geltenden Klimaschutzgesetz, beim Überschreiten der darin enthaltenden Sektorziele Sofortprogramme vorzulegen, um den Missstand zu beenden. Dies war zuletzt mehrfach in den Bereichen Gebäude und vor allem Verkehr der Fall. Zwar hat die Bundesregierung eine Reform des Gesetzes auf den Weg gebracht, das diese Verpflichtung nicht mehr enthält. Das neue Gesetz wurde jedoch bislang nicht verabschiedet und die Änderung würde auch nicht rückwirkend gelten.
Mitte März legt das Umweltbundesamt UBA die Emissionsdaten für das Jahr 2023 vor. Auch hier ist nach Darstellung des Umweltbundesamts erneut eine Überschreitung der Zielwerte für Gebäude und Verkehr zu erwarten.
S.Jackson--AT