-
US-Armee meldet "elfte Nacht in Folge" Angriffe auf den Iran
-
Hunderte Menschen fliehen vor neuem Waldbrand in Südfrankreich
-
Trump will in zwei Jahren Generika-Medikamente mit 100 Prozent Zoll belegen
-
Marokko fordert Aufklärung nach Tod von Staatsbürger bei Polizeieinsatz in Italien
-
Drogenbeauftragter Streeck begrüßt Alkoholverbot an Bahnhöfen
-
Nach tagelangen Protesten: Selenskyj entlässt Armeechef Syrsky
-
Mit Neundarter: Littler im Viertelfinale des World Matchplay
-
Trump sagt libanesischem Präsidenten Unterstützung bei Friedensbemühungen mit Israel zu
-
Ukraine: Präsident Selenskyj entlässt Armeechef Syrsky
-
Tour-Sturz: Lipowitz erleidet Schlüsselbeinbruch
-
Frankreich lässt zwei verbotene Insektengifte unter Auflagen wieder zu
-
Frankreich beschließt als erstes EU-Land Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige
-
Frankreich beschließt Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren
-
Frankreich: Le Pen hat Revision gegen ihre Verurteilung eingelegt
-
"Routinemäßiger Eingriff": Wirtschaftsministerin Reiche wird in Sommerpause operiert
-
Tour-Sturz: Lipowitz erleidet Schlüsselbeinverletzung
-
Trump: USA sind mit Iran "noch lange nicht fertig" - Atomanlage Pickaxe Mountain mögliches Ziel
-
Brite soll Ex-Ministerin Widdecombe mit 21 Hammer-Schlägen getötet haben
-
Guterres reist diese Woche nach Syrien - Erster Besuch eines UN-Chefs seit 2009
-
Trump will bei sich bei Blockade saudiarabischer Häfen um Huthis "kümmern"
-
Reiche gehen Lockerungen der EU-Regeln für Gas- und Ölimporte nicht weit genug
-
Neuer Premier Burnham kündigt Kostensenkungen für Briten an
-
Tour-Aus für Lipowitz: Sturzdrama überschattet Zeitfahren
-
Deutsche-Welle-Journalist Alican Uludag erneut in der Türkei festgenommen
-
Spanien will Rauchen auf öffentlichen Terrassen und Stränden verbieten
-
Libanesische Armee stationiert Truppen in weiterer "Pilotzone"
-
Nach Gewalt bei Protesten in Indien: Gandhi fordert Rücktritt von Premier Modi
-
Universitätsklinikum Halle: Zwillinge mit zwei verschiedenen Geburtstagen
-
Caritas kritisiert Bundesregierung wegen Kürzungen bei humanitärer Hilfe
-
Deutsche-Welle-Journalist Uludag erneut in der Türkei festgenommen
-
Einnahmen aus Tabaksteuer im ersten Halbjahr 2026 zurückgegangen
-
Abgesetzter türkischer Oppositionsführer Özel kündigt Gründung einer neuen Partei an
-
Durchsuchungen bei ehemaliger Regierungspartei Fidesz in Ungarn
-
Eltern lassen Baby verhungern: Lebenslange Haft wegen Mordes in Schleswig-Holstein
-
Merz: Deutschland will mehr Gas aus Aserbaidschan beziehen
-
Bluttat mit sechs Toten in Stade: Verdächtiger begeht in Gefängnis Suizid
-
Wegen Gewalt: Deutsche Bahn verbietet Alkohol an allen Bahnhöfen
-
Neuer britischer Premier Burnham schafft Mehrwertsteuer auf Strom ab
-
Merz: Wegen Spahn-Nachfolge weitere Gespräche mit Söder und Fraktion geplant
-
Abnehmmittelhersteller Novo Nordisk verklagt Ely Lilly in den USA
-
Haftstrafe für Komplize von Reemtsma-Entführer Drach wegen Raubüberfälle rechtskräftig
-
20-Jähriger wegen antisemitischer Gewalttat in Bayern festgenommen
-
Sprung ins Wasser: Polizist rettet Zwergpudel auf Hafenbecken in Rheinland-Pfalz
-
Tebas rechnet ab: System Infantino "an der Wurzel krank"
-
Diensthund auf Mann losgelassen: Bewährungsstrafe für Polizistin in Hamburg
-
Pistorius bekräftigt Pläne zu Einstieg des Bundes bei Rüstungskonzern KNDS
-
Bluttat mit sechs Toten in Stade: Verdächtiger begeht Suizid
-
Adeyemi soll am Mittwoch in Barcelona vorgestellt werden
-
Struff nimmt Schwung mit nach Kitzbühel
-
Rohstahlproduktion in Deutschland steigt deutlich - aber Nachfrage bleibt niedrig
Urteil: Entschädigung für Verdienstausfall wegen Quarantäne auch für Ungeimpfte
Das Land Baden-Württemberg muss auch Menschen ohne Coronaimpfung beziehungsweise ihren Arbeitgebern eine Entschädigung für den Verdienstausfall zahlen, der aus einer behördlich angeordneten Quarantäne entstand. Das entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim nach Angaben vom Dienstag und bestätigte so zwei Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Karlsruhe. Geklagt hatten ein Arbeitgeber und ein selbstständiger Versicherungsmakler.
Im ersten Fall ging es um eine Mitarbeiterin, die wegen einer Coronainfektion im Oktober 2021 in Quarantäne musste. Im zweiten Fall musste der Makler selbst für mehrere Tage in Quarantäne. Beide Infizierten waren nicht oder nicht vollständig geimpft. Das Land lehnte die Erstattung der Verdienstausfallentschädigung in beiden Fällen ab und begründete das mit dem fehlenden Impfschutz.
Eine Entschädigung sei ausgeschlossen, weil die Quarantäne durch eine Impfung hätte vermieden werden können. Jeder habe in Baden-Württemberg bis zum 15. September 2021 die Möglichkeit gehabt, sich zweimal impfen zu lassen. Wer die Schutzimpfung nicht wahrgenommen habe, solle nicht auf Kosten der Allgemeinheit eine Entschädigung bekommen.
Diese Argumentation hatte vor Gericht aber keinen Bestand. Die Verwaltungsgerichte Stuttgart und Karlsruhe verurteilten das Land dazu, einmal 600 und einmal knapp 934 Euro Entschädigung für den Verdienstausfall zu zahlen. Die Quarantäne sei durch eine Impfung nicht mit der gesetzlich geforderten hohen Wahrscheinlichkeit vermeidbar gewesen, weil die Impfstoffe nur zu etwa 75 Prozent vor Ansteckung schützten, erklärten sie.
Die Berufung des Landes wies der Verwaltungsgerichtshof nun zurück. Die Regelung über die Entschädigung fordere einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Impfung und der Vermeidung einer Quarantäne, erklärte er. Es komme dabei nur auf die Vermeidung einer Infektion und nicht auf das Erreichen weiterer, gesellschaftlich erwünschter Ziele wie etwa einer hohen Impfquote an.
Die im Herbst 2021 zugelassenen Impfstoffe hätten zu etwa 70 Prozent vor der Übertragung einer Infektion geschützt, was - anders als etwa bei der fast hundertprozentig schützenden Masernimpfung - dem Maßstab der hohen Wahrscheinlichkeit nicht genügte. Im Allgemeinen reiche für die Ablehnung einer Entschädigung der Wirksamkeitsgrad einer Schutzimpfung von 90 Prozent und mehr aus, erklärte der Gerichtshof.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Land kann sich noch mit einer Revision an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wenden.
T.Perez--AT