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Europäischer Gerichtshof bestätigt Initiative für Regionen und Minderheiten in EU
Eine geplante Europäische Bürgerinitiative (EBI) für eine Stärkung der Regionen und Minderheiten in der EU ist zu Recht teilweise registriert worden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg lehnte am Donnerstag eine Klage Rumäniens gegen die Registrierung ab. Die Initiative "Kohäsionspolitik für die Gleichstellung der Regionen und die Erhaltung der regionalen Kulturen" war 2013 gestartet worden. (Az. C-54/22 P)
Ihr Ziel ist es, dass die EU Regionen mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Besonderheiten besser anerkennt und fördert. Für eine solche Bürgerinitiative müssen sich mindestens sieben EU-Bürger aus mindestens sieben EU-Staaten in einem sogenannten Bürgerausschuss zusammentun. Mit der Initiative wird die EU-Kommission aufgefordert, bestimmte Gesetzesinitiativen zu ergreifen.
Zunächst entscheidet sie über die Registrierung der Initiative. Danach haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, mindestens eine Million Unterschriften zu sammeln. Die Organisatoren können ihr Projekt vor der Kommission und im EU-Parlament vorstellen. Die EU-Kommission muss dann erklären, welche Maßnahmen sie vorschlägt. Zur Umsetzung der Initiative ist sie aber nicht verpflichtet.
In diesem Fall scheiterte die EBI zunächst bereits bei der Registrierung. Der EuGH erklärte den entsprechenden Kommissionsbeschluss aber 2019 für nichtig und betonte, die Kommission dürfe die Hürden bei diesem Teilhabeinstrument nicht zu hoch ansetzen. Daraufhin registrierte die Kommission die Initiative im April 2019 teilweise. Bis zum Fristende Anfang Mai 2021 sammelte sie 1,17 Millionen Unterschriften.
Gegen die Registrierung klagte Rumänien. Mit 171.879 Unterschriften war die Unterstützung dort besonders hoch. Rumänien scheiterte aber im November 2021 erst vor dem Gericht der Europäischen Union - und nun auch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof.
J.Gomez--AT