-
EU-Lebensmittelaufsicht senkt Grenzwert für Ewigkeitschemikalie TFA deutlich ab
-
Zwei Straßenbahnen stoßen in Rotterdam zusammen: 15 Verletzte
-
Nach Rücktritt von Spahn: Kanzler-Vertrauter Frei soll Unionsfraktion führen
-
Spritpreise klettern weiter - Diesel verteuert sich um fast zehn Cent je Liter
-
Proteste ausgeweitet: Indische Kakerlaken-Bewegung erhöht Druck auf Modi-Regierung
-
Freispruch für Busfahrer nach Unfall mit tödlich verletztem Neunjährigen in Hamburg
-
Neue Startup-Strategie der Regierung legt Fokus auf Militär-Technolgie
-
Berlin schreibt nun Vermietende bei zu hohen Angebotsmieten an
-
Selenskyj entlässt ukrainischen Armeechef Syrsky nach tagelangen Protesten
-
Vorwurf der Falschaussage zu Maut: Ex-Minister Scheuer ab September vor Gericht
-
Verhandlungen mit Vermietern: 33 Galeria-Standorte auf der Kippe
-
USA gehen bei Zöllen wieder in die Offensive - neue Abgaben für Brasilien in Kraft
-
Hainer: "Menschenfänger" Klopp eine gute Lösung
-
Mutmaßlicher Mädchenjäger des US-Sexualstraftäters Epstein nahe Paris tot aufgefunden
-
Ecker-Rosendahl und Henkel würdigen Trainer Osenberg
-
Deutsch-russische Atom-Zusammenarbeit genehmigt - Parteiübergreifend Kritik
-
Frühstartrente: Eltern können staatlichen Zuschuss um bis zu 6840 Euro ergänzen
-
Norwegen gedenkt der Opfer der Breivik-Anschläge vor 15 Jahren
-
Lipowitz bereits operiert: "Er ist mega enttäuscht"
-
Medien: Frei soll neuer Unionsfraktionschef werden
-
Bundesanwaltschaft klagt Anführer von Reichsbürgergruppe "Königreich Deutschland" an
-
Bundesregierung will Unterstützung von Terroropfern dauerhaft sicherstellen
-
Ermittlungen gegen Polizisten nach tödlichem Unfall mit Streifenwagen in Hessen
-
Gespräche laufen: Italien will Guardiola
-
Firma scheitert mit Millionenklage gegen Bund wegen geplatzten Maskendeals
-
Lawrow kündigt Treffen mit Rubio am Donnerstag in Manila an
-
Ermittler untersuchen Geschäftsräume der Deutschen Bank
-
Französischer Modelagent mit engen Verbindungen zu Epstein tot aufgefunden
-
Bundesregierung will Cybersicherheit der Verwaltung stärken
-
41-Jähriger in Dortmund soll eigenen Vater getötet haben
-
Anklage gegen vier Anführer von Reichsbürgergruppe "Königreich Deutschland"
-
Ecker-Rosendahl würdigt Trainer Osenberg
-
Polizeistation in Hitlers Geburtshaus in Braunau eröffnet - umstrittenes Projekt
-
Befragung: Nahezu Hälfte von deutschen Studierenden nutzt täglich KI-Tools
-
KI von OpenAI macht sich bei Test selbständig und unternimmt Hackerangriff
-
Untersuchungsbericht bestätigt Hangrutsch als Ursache für Zugunglück von Riedlingen
-
Bild: Bender in Klopps Trainerteam
-
Medien: USA stellen Abkommen zum Aufbau eines zivilen Atomprogramms für Saudi-Arabien vor
-
Indischer Oppositionsführer Gandhi nach Festnahme bei Protesten wieder auf freiem Fuß
-
Kulturstaatsminister Weimer will nur eine Legislaturperiode in Amt bleiben
-
AfD scheitert mit Organklage gegen frühere 2G+-Regelung in Bundestag
-
Spahn-Nachfolge: Fraktionsvorstand hält digitale Sitzung mit Merz und Söder ab
-
Neue Startup-Strategie der Bundesregierung mit Fokus auf Militär-Technologie
-
Moderator Thomas Gottschalk ist nach Krebserkrankung vorsichtig optimistisch
-
Zahl von Habilitationen in Deutschland 2025 leicht gestiegen
-
Möglicherweise Hautstück von ausgebüxter Würgeschlange in Hessen entdeckt
-
Hinweis auf geplanten Gefangenenaufstand: Durchsuchung in JVA Siegburg
-
Kretschmer kritisiert Brandmauer zu AfD: "Müssen mit jedem reden"
-
Wirtschaftsministerin Reiche: Keine Maßnahmen gegen hohe Spritpreise geplant
-
Mehr Autos pro Einwohner: Pkw-Dichte in Deutschland nimmt weiter zu
Urteil: Bezirksamtsleiter darf sich nicht abwertend über AfD äußern
Ein Bezirksamtsleiter darf sich einem Urteil zufolge nicht abwertend über die AfD äußern. Das entschied das Verwaltungsgericht Hamburg laut einer Mitteilung vom späten Mittwoch und gab damit einer Klage der AfD statt. Zur Begründung erklärte das Gericht, der Bezirksamtsleiter habe während der fraglichen Debatte in amtlicher Funktion gesprochen, was ihn dazu verpflichte, Neutralität zu wahren.
Der Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz (Grüne) hatte sich nach einer Aktuellen Stunde der Bezirksversammlung Hamburg-Nord im März 2022 mit Blick auf die AfD zu Wort gemeldet. In der Debatte ging es laut Gericht um das Thema "Angriffskrieg gegen die Ukraine - was kann Hamburg-Nord tun?". Nach einem Wortbeitrag der AfD äußerte er demnach, es könne nicht sein, dass die Debatte mit dem Beitrag einer "demokratiefeindlichen Organisation" beendet werde.
Er warf der AfD vor, "Bruder im Geiste" des russischen Staatschefs Wladimir Putin sowie "Feinde der Demokratie, des Pluralismus und der Meinungsfreiheit" zu sein. Die AfD ging gegen diese Äußerungen vor und bekam nun vom Verwaltungsgericht Recht. Laut Gerichtsentscheidung äußerte sich der Bezirksamtsleiter "negativ abwertend zu Lasten der Klägerin".
Ausschlaggebend für die Entscheidung sei gewesen, dass die beanstandeten Aussagen in amtlicher Funktion gefallen seien. In amtlicher Rolle müsse ein Bezirksamtsleiter aber neutral gegenüber allen nicht verbotenen politischen Parteien auftreten. Das Neutralitätsgebot folge aus dem im Grundgesetz verankerten Recht der Parteien auf Chancengleichheit.
Die Landesvorsitzenden der Hamburger Grünen, Maryam Blumenthal und Leon Alam, teilten mit, die Entscheidung des Gerichts zu "respektieren". Die Äußerungen von Werner-Boelz blieben jedoch "in der Sache weiterhin richtig", betonten sie. Die Entscheidung dürfe nicht dazu führen, dass sich Amtsinhaber "nicht mehr trauen, entschieden gegen Rechtsextremismus aufzustehen".
Der Bezirksvorsitzende der AfD, Krzysztof Walczak, begrüßte das Urteil und forderte zugleich den Rücktritt von Werner-Boelz. Der Bezirksamtsleiter habe seine "Amtspflicht auf erhebliche Weise missbraucht, um gegen die AfD zu agitieren", erklärte er. Gegen das Urteil kann Berufung vor dem Hamburger Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
R.Garcia--AT