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Schengen-Reform: EU-Länder können Grenzkontrollen bei Bedrohungen verlängern
Im Schengenraum sind Kontrollen an den Binnengrenzen eigentlich nur als letztes Mittel erlaubt - bei schwerwiegenden Bedrohungen können EU-Länder diese künftig aber bis zu drei Jahre aufrecht erhalten. Das sieht eine Reform des Schengen-Kodexes vor, auf die sich Unterhändler der Mitgliedsländer und des Europaparlaments in der Nacht zu Mittwoch einigten.
Bisher können die Schengen-Staaten im Fall "außergewöhnlicher Umstände" für zwei Jahre Kontrollen an den Binnengrenzen einführen. Künftig ist es laut der Einigung möglich, die Kontrollen "in schwerwiegenden Ausnahmesituationen im Hinblick auf eine anhaltende Bedrohung" um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Im Gegenzug sollen die Auflagen für Schengen-Länder verschärft werden, die von solchen Binnengrenzkontrollen Gebrauch machen wollen. Sie müssen die Verhältnismäßigkeit und mögliche Alternativen wie die Schleierfahndung besser prüfen. Bei Gesundheitskrisen wie der Corona-Pandemie müssen sich die Länder zudem künftig besser abstimmen.
Derzeit haben nach Brüsseler Angaben mehr als die Hälfte der 27 Mitgliedsländer - 23 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz - solche Kontrollen. Der Schengenraum sieht eigentlich freies Reisen ohne Passkontrollen und einen unbürokratischen Gütertransport vor.
In den vergangenen Jahren habe es aber zahlreiche Probleme gegeben, von der "Covid-19-Pandemie über Sicherheitsbedrohungen wie Terrorismus, Drogenhandel und organisierte Kriminalität bis hin zu irregulärer Migration", betonte die Kommission. Insbesondere der französische Präsident Emmanuel Macron hatte sich für eine Reform des Schengen-Kodexes eingesetzt. Die Mitgliedsländer und das Europaparlament müssen die Einigung nun noch formell beschließen.
E.Rodriguez--AT