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Kammergericht Berlin verwarnt IS-Unterstützer wegen Beihilfe zu Gewalttat
Das Kammergericht in Berlin hat einen Unterstützer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verwarnt. Der Mann soll zudem 2500 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Er wurde darüber hinaus wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verwarnt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 25-Jährige als Jugendlicher in die salafistische Szene gerutscht war. 2016 und 2017 fuhr er bei zwei Gelegenheiten insgesamt sechs gleichaltrige Männer zum Berliner Flughafen, die in Syrien für den IS kämpfen wollten. Dies wusste der Mann. Lediglich die Männer aus der ersten Fahrt kamen in Syrien an, die anderen wurden in der Türkei festgenommen und dort verurteilt.
Der Angeklagte gestand die Vorwürfe im Verfahren. Der Senat begründete das Urteil damit, dass sich der Mann schon vor Jahren aus seinem früheren Umfeld gelöst habe. Er wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er bei der ersten Tat noch Jugendlicher und bei der zweiten Tat gerade 18 Jahre alt war.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer neun Monate Jugendhaft auf Bewährung gefordert. Das Gericht folgte jedoch dem Plädoyer der Verteidigung, die eine Verwarnung und die Verhängung einer Zahlungsauflage gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
P.Smith--AT