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Arbeitsgericht: RBB muss früherem Betriebsdirektor Ruhegeld zahlen
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss seinem ehemaligen Produktions- und Betriebsdirektor laut einer Gerichtsentscheidung ein Ruhegeld zahlen. Die Klage des im Februar gekündigten Manns hatte im Wesentlichen Erfolg, wie das Berliner Arbeitsgericht am Montag mitteilte. Das Arbeitsverhältnis sei durch die außerordentliche Kündigung nicht beendet worden, das vereinbarte Ruhegeld müsse gezahlt werden.
Dem Gericht zufolge hatte der RBB mit dem Produktions- und Betriebsdirektor 2018 einen auf fünf Jahre befristeten Arbeitsvertrag geschlossen. Darin sei die Zahlung eines Ruhegelds von monatlich etwa 8900 Euro ab dem Ende der Befristung bis zum Beginn der Altersrente vereinbart worden. Das Arbeitsgericht sah hier kein "grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung", auch nicht "unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit", denen der RBB verpflichtet sei.
Außerdem greife keiner der vom RBB angeführten Gründe für die außerordentliche Kündigung durch. Der Mann habe die sogenannte ARD-Zulage annehmen dürfen, die für die Zeit des ARD-Vorsitzes des RBB vereinbart worden war. Die Vorwürfe von zwei falschen Spesenabrechnungen träfen nicht zu. Außerdem konnte das Gericht nicht feststellen, dass der Arbeitnehmer wider besseres Wissen geschwiegen und nicht interveniert habe, als Dritte dem Verwaltungsrat falsche Angaben zu einem Kredit gemacht hätten.
Darum habe das Arbeitsverhältnis wie vereinbart Ende August geendet, hieß es weiter. Seit September bis zum Beginn der Rente im September 2030 müsse der RBB das Ruhegeld zahlen, danach Altersruhegeld. Schadenersatz wegen angeblicher Rufschädigung und Persönlichkeitsrechtsverletzung lehnte das Gericht aber ab. Die Klage des RBB, der die ARD-Zulage und die Spesen zurück wollte, wurde abgewiesen. Gegen das Urteil kann noch vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vorgegangen werden.
In den Fällen der früheren juristischen Direktorin des RBB und des ehemaligen Verwaltungsdirektors hatte das Arbeitsgericht im vergangenen Jahr anders entschieden - beide Klagen gegen die Kündigungen scheiterten. Beim RBB war die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger nach vielen gegen sie erhobenen Vorwürfen hinsichtlich Amtsführung und Verschwendung von Gebührengeldern im Sommer 2022 zuerst zurückgetreten und später fristlos entlassen worden. Der Skandal stürzte den Sender in eine Krise.
N.Walker--AT