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Nach Haushaltsurteil: Bundestag beschließt Nachtragsbudget für 2023
Der Bundestag hat den Nachtragshaushalt der Ampel-Koalition für das laufende Jahr beschlossen. Die Abgeordneten votierten am Freitag in namentlicher Abstimmung mehrheitlich für die Budgetänderung, die durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurde. Als Voraussetzung für den Nachtragsetat setzte der Bundestag am Vormittag bereits die Schuldenbremse im Grundgesetz für dieses Jahr erneut aus.
Wie schon bei der Aussetzung der Schuldenbremse wurde namentlich über den Nachtragshaushalt 2023 abgestimmt. Bei 666 abgegebenen Stimmen votierten 392 Abgeordnete für die Budgetänderung, 274 waren dagegen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte November auf Klage der Unionsfraktion bestimmte Sondervermögen neben dem eigentlichen Haushalt für unzulässig erklärt. Deshalb musste die Ampel-Regierung die Finanzierung der Strom- und Gaspreisbremsen und die Hilfen nach der Flutkatastrophe im Ahrtal auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. Dazu mussten fast 45 Milliarden Euro nachträglich in den regulären Haushalt geschrieben werden. Dies führte zu einem Überschreiten der Schuldenobergrenze im Grundgesetz.
Der geänderte Haushaltsentwurf für 2023 sieht nun Gesamtausgaben von 461,2 Milliarden Euro vor. Dies sind rund 15 Milliarden Euro weniger als ursprünglich geplant. Gestrichen wurde in dem Nachtragsetat insbesondere die Startfinanzierung von zehn Milliarden Euro für die von Finanzminister Christian Lindner (FDP) geplante Aktienrente.
mt/pw
A.Moore--AT